Jedes Jahr wird in der Wintersession der höchste Schweizer – oder wie aktuell – die höchste Schweizerin gewählt: die Nationalratspräsidentin. Das Amt beinhaltet viele administrative Aufgaben. Die Präsidentin leitet aber auch die Sitzungen des Nationalrats und der Vereinigten Bundesversammlung, bestimmt Traktanden und vertritt den Rat gegen aussen.
Seit 1931 teilten die vier grössten Bundesratsparteien jeweils während einer Legislatur das Amt unter sich auf. Jede Partei durfte somit für ein Jahr den Präsidenten stellen. Mit dem Aufstreben bis anhin kleinerer Parteien entstand das Bedürfnis, diesen Turnus zu durchbrechen. Mehrmals stellte deshalb die Grüne Fraktion einen Antrag, die Reihenfolge der vier Bundesratsparteien ungefähr alle zehn Jahre zu unterbrechen. Im August 2008 wurde der Antrag schliesslich angenommen und mit der Wahl von Maya Graf (Grüne/BL) Anfang Wintersession 2012 umgesetzt.
Die 50-jährige Biobäuerin wurde mit 173 von 183 gültigen Stimmen gewählt. Für ihre Partei, die Grünen, sei ihre Wahl eine wichtige Anerkennung, sagte Graf. Die Wahl sei aber auch ein Zeichen des Respekts vor Nicht-Bundesratsparteien. «Wir leben die Vielfalt unserer Demokratie durch Einbezug und nicht durch Ausschluss.»
Das Durchschnittsalter der Nationalratspräsidenten liegt bei 52 Jahren. Am meisten Präsidenten stellte der Kanton Bern (26), dicht gefolgt vom Kanton Zürich (23). Nur die Kantone Jura und Obwalden durften noch nie eine Präsidentin oder einen Präsidenten stellen. Diese sind oft sehr politikerprobt: Durchschnittlich waren die Nationalratspräsident/innen 14 Jahre im Parlament aktiv.