Ziel der Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen ist es, Lücken bei ambulanten Angeboten für Menschen mit Betreuungsbedarf zu schliessen. Die Regierung will Anreize schaffen, dass soziale Einrichtungen ambulante Angebote zur Betreuung und Unterstützung beim selbständigen Wohnen und beim Arbeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt auf- und ausbauen.
Edith Lang vom Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement macht ein Beispiel: «Wenn Menschen mit Beeinträchtigung beim Einkaufen Unterstützung erhalten, kann das ihnen bereits ermöglichen, ihren Alltag selbstbestimmter zu organisieren.»
Keine finanziellen Auswirkungen für die Betroffenen
Der Regierungsrat erwartet nicht, dass die Förderung von ambulanten Leistungen zu sprunghaften Veränderungen führt. Die Angebote müssten zuerst aufgebaut werden. Es seien wohl vor allem junge Erwachsene, die die neuen Handlungsspielräume nutzen würden. Finanziell hätten die Änderungen auf die Betroffenen und ihr Umfeld keine Auswirkungen.
Der jährliche Aufwand für den Kanton und die Gemeinden belief sich unter der geltenden Gesetzgebung auf 181 Millionen Franken. Durch die Umstellungen dürfte es vorerst zu Mehrkosten von 2 Millionen Franken kommen. Längerfristig aber sollen die Kosten sinken.