Martin Gfeller will mit seiner Brasilianischen Ehefrau und seinen beiden Stiefkindern in der Schweiz leben. Das Basler Migrationsamt erlaubt dies aber nicht: Nur der Sohn darf in der Schweiz wohnen. Die Tochter muss in Brasilien bleiben. Dieser Entscheid des Basler Migrationsamts wirft nun auch bei Politikern Fragen auf.
Diese Diskriminierung muss aufgehoben werden.
Neben SP-Grossrätin Sarah Wyss hat auch SVP-Grossrat Alexander Gröflin einen Vorstoss eingereicht. Er findet den Entscheid «stossend», wie er sagt. Es könne nicht sein, dass Schweizern, die hier in geregelten Verhältnissen leben, der Familiennachzug verweigert wird. Zwar müsse die Schweiz streng sein bei der Migrationspolitik. In diesem Fall könne er den Entscheid aber nicht verstehen.
Wäre Martin Gfeller Deutscher, gäbe es keine Probleme
Deutliche Worte wählt auch der Anwalt und Migrations-Experte Marc Spescha: «Das ist eine Inländer-Diskriminierung.» Denn wer zum Beispiel als EU-Bürger in der Schweiz lebt, muss weniger strenge Kriterien erfüllen, um seine Familie in die Schweiz zu holen. Im konkreten Fall beudete das: Wäre Martin Gfeller deutscher Bürger, der in der Schweiz lebt, hätte er keine Probleme, die Stieftochter zu sich zu holen. Das, weil die EU liberalere Gesetze hat, was den Familiennachzug anbelangt. Via Freizügigkeitsabkommen muss die Schweiz diese grosszügigeren Regeln auch für EU-Bürger anwenden, die in der Schweiz leben.
Das ist eine Inländer-Diskriminierung.
Diese Tatsache stösst Alexander Gröflin sauer auf. Er überweist einen politischen Vorstoss und fordert, dass Basel-Stadt die liberaleren EU-Rechte auch Schweizerinnen und Schweizer gewährt: «Diese Diskriminierung muss aufgehoben werden.» Dass dies möglich ist, zeige die Handhabung im Kanton St. Gallen.
Umzug nach Deutschland nicht ausgeschlossen
Neben dem politischen Weg, rät Anwalt Marc Spescha der Familie, nach Deutschland umzusiedeln: «Dort kann man ihnen den Familiennachzug nicht verwehren. Auch wenn sie später zusammen in die Schweiz zurück kommen, müssen das die hiesigen Behörden hinnehmen.» Tatsächlich käme ein Umzug für Familienvater Martin Gfeller in Frage. «Das ist die letzte Option. Das ist ein absurder und sehr umständlicher Weg.»
Die Vorgeschichte
Frist für Familiennachzug verpasst
Der Grund, warum die Tochter nicht in der Schweiz leben darf, sei ein formeller Fehler, wie Martin Gfeller sagt. Er und seine Frau hätten die Frist für den Antrag auf Familiennachzug verpasst. Danach hätten sie für beide Kinder ein Härtefallgesucht gestellt. Für den Sohn wurde dieser bewilligt, für die Tochter allerdings nicht.