Die Lärmbelastung und die Schadstoffimmissionen durch die Flugbewegungen der Kampfjets im Gebiet Meiringen sind innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb eine Beschwerde der Stiftung «Giessbach dem Schweizervolk» und weiterer Lärmgegner abgewiesen.
Diese hatten vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Feststellung verlangt, dass die Immissionen in den Jahren 2006 bis 2015 widerrechtlich gewesen seien.
Keine übermässigen Immissionen
Aufgrund eines in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Lärm- und Schadstoffbelastung kam das VBS zum Schluss, dass die Flugbewegungen der Kampfjets im Trainingsraum West keine übermässige Immissionen zur Folge gehabt hätten. Diese Verfügung stützt das Bundesverwaltungsgericht mit einem am Freitag publizierten Urteil. Es sieht keinen Grund, an der Schlüssigkeit des Gutachtens zu zweifeln. Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) hatte den Bericht im Auftrag des Gerichts überprüft.
Das Gericht hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass die durch Starts und Landungen von Kampfjets auf und vom Flugplatz Meiringen herrührenden Lärm- und Schadstoffbelastungen Gegenstand des hängigen Lärmsanierungsverfahrens des Flugplatzes seien. Eine Gesamtbeurteilung der Immissionen aller Flugbewegungen könne deshalb erst später erfolgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.