Wer im Wallis unzufrieden ist mit der Steuerveranlagung kann diese anfechten. Allerdings nicht wie andernorts bei einem Gericht oder der Steuerverwaltung, sondern bei der «Steuerrekurskommission» – ein Milizgremium, von Kanton und Gerichten unabhängig.
Das sei ein Problem, hiess es schon 2014 in einem Bericht der Justizkommission des Walliser Grossen Rates. Sie stellte bei der Steuerrekurskommission «Unzulänglichkeiten und Inkohärenzen» fest. Daraufhin beauftragte der Staatsrat eine unabhängige Gruppe von Fachleuten damit, die Kommission zu durchleuchten.
Interessenkonflikte und Überlastung
Und auch diese Expertengruppe kommt zum Schluss: die Zusammensetzung, Funktionsweise und Ausstattung dieser Milizkommission genüge den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates nicht mehr. Weil die Gefahr von Interessenkonflikten bestehe und weil die Kommission die hängigen Dossiers nicht mehr abarbeiten könne.
Die Fachleute schlagen vor, die Kommission aufzulösen und durch eine steuerrechtliche Abteilung am Kantonsgericht zu ersetzen. Diesen Vorschlag schickt der Walliser Staatsrat jetzt in die Vernehmlassung.