- Die Fälle von Jugendlichen, die im Internet Straftaten begehen, haben im Jahr 2017 wieder zugenommen.
- Die Zahl der Strafverfahren gegen Minderjährige wegen Pornographie beispielsweise hat sich 2017 gegenüber dem Vorjahr auf 81 Fälle verdoppelt.
- Auch gab es mehr Fälle von Verleumdung, übler Nachrede oder Beschimpfung.
Bei Strafuntersuchungen gegen Minderjährige im Kanton Zürich sind immer häufiger Internet und Smartphone im Spiel. Pornographie, Gewaltdarstellungen, Ehrverletzungen, Drohungen und Nötigungen finden vermehrt online statt. Dabei sei vielen Jugendlichen gar nicht bewusst, was sie mit ihrem Handeln anrichten.
Nach einem Rückgang im Jahr 2016 hat die Zahl der beschuldigten Jugendlichen bei den im digitalen Raum begangenen Straftaten im Jahr 2017 wieder zugenommen. Sie bewege sich jedoch insgesamt auf moderatem Niveau, teilte die Oberjugendstaatsanwaltschaft am Freitag mit.
Trotz zahlreicher präventiver Anstrengungen zeigten sich viele Jugendliche von der digitalen Welt überfordert und agierten impulsiv, ohne an die möglichen Folgen zu denken. Ziel der durch die Oberjugendanwaltschaft zum dritten Mal durchgeführten Erhebung ist es, Jugendliche und Eltern zu sensibilisieren.
Wenn aus Liebesbeweis Erpressung wird
Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Handlungen wie Cybermobbing oder der Versand von Nacktbildern grosse persönliche Probleme nach sich ziehen, welche die betroffenen Jugendlichen über Jahre hinweg immer wieder einholen. «Das Internet vergisst nicht», warnt Patrik Killer, Leiter der Zürcher Oberjugendstaatsanwaltschaft im Gespräch mit dem «Regionaljournal»
Gerade im Bereich Pornografie verzeichnet Killer einen starken Zuwachs. Gegen 81 Minderjährige wurde 2017 im Kanton Zürich ein Strafverfahren wegen Pornographie eröffnet. Im Jahr zuvor lag die Zahl bei 43 Fällen. In jedem zweiten Fall ging es um die Weiterverbreitung von pornographischem Material. In knapp jedem fünften Fall erstellten Jugendliche von sich selbst pornographische Fotos oder Videos.
Was als Liebesbeweis gedacht ist, kann jedoch schnell in falsche Hände geraten und unter Umständen als Druckmittel eingesetzt werden. Die Oberjugendanwaltschaft verweist auf den Fall einer 14-Jährigen, die von Bekannten um Nacktbilder gebeten wird. Sie fühlt sich geschmeichelt und verschickt Fotos und Videos per Chat an mehrere minderjährige Kollegen. Dafür wird sie wegen Pornographie verurteilt.
Mädchen konstant, Buben legen zu
Auch bei Gewaltdarstellungen wurde eine Zunahme registriert. Insgesamt gab es 43 Verzeigungen; 2016 waren es deren 18. 80 Jugendliche wurden wegen Verleumdung, übler Nachrede oder Beschimpfung angezeigt. Im Vorjahr waren es 57.
Während Mädchen in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich viele Ehrverletzungen begingen, blieb die Anzahl der weiblichen Beschuldigten 2017 insgesamt gleich. Die Zahl der männlichen nahm dagegen zu.