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Mini-Reform für den Tourismus Grosser Rat erklärt die traditionelle Kurtaxe zum Auslaufmodell

Bündner Gemeinden können neu eine Beherbergungsabgabe erheben, bei der die Zahl der Gäste keine Rolle mehr spielt.

Bündner Gemeinden sollen ab Mitte Jahr die Möglichkeit bekommen, bei der Tourismusfinanzierung neue Wege zu gehen. Sie können die traditionelle Gästetaxe oder Kurtaxe durch eine Beherbungsabgabe ersetzen.

  • Bei der traditionellen Kurtaxe wird pro Übernachtung ein Beitrag erhoben.
  • Die neue Beherbergungsabgabe wird anhand der Anzahl Zimmer (Hotel) oder der Quadratmeter Nettowohnfläche (Ferienwohnung) berechnet.

Der Grosse Rat sagte am Montag einstimmig Ja zur Anpassung des Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuer. Damit hat der Elefant eine Maus geboren. Ende 2012 scheiterte der Grosse Rat fulminant an der Urne mit einer kantonalen Tourismusabgabe.

Seither haben diverse Gemeinden ihr Kurtaxenregime auf eigene Faust erneuert. Die neue gesetzliche Grundlage auf Kantonsebene soll es Gemeinden nun einfacher machen, ein neue Tourismusabgabe einzuführen.

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