Es ist ein Ärgernis für alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer: Sprayereien an den Hauswänden. Bis anhin mussten Hauseigentümer in Basel bei einem solchen Vorfall den Malermeisterverband anrufen. Dieser hatte jeweils einen Malerbetrieb aufgeboten, der die Sprayerei weggeputzte und übermalte.
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Mit der Aktion «Spray-Out» hat der Kanton nun die Sprayerei-Verordnung aus dem Jahr 1994 geändert und vereinfacht. Neu dürfen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer selber entscheiden, welcher Malerbetrieb oder Steinbearbeiter die Reinigungsarbeit an ihrer Liegenschaft übernehmen soll. Die Rechnung können sie anschliessend an das Tiefbauamt senden. Der Kanton übernimmt bis zu 80 Prozent der entstandenen Reinigungskosten.