Der Fall: Weil ihr Asylgesuch abgelehnt worden ist, hätte eine Familie aus Tadschikistan letzte Woche ausgeschafft werden sollen. Zuerst holte die Polizei den Vater ab, am Tag darauf hätten die Mutter und die Tochter folgen sollen. Als die Polizei die beiden in der Notunterkunft Adliswil abholen wollte, fehlte von der elfjährigen Tochter jedoch jede Spur. Seither gilt das Mädchen als vermisst.
Das sagt das Zürcher Migrationsamt: Das Migrationsamt hat den Fall gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigt. Es gibt an, dass die Ausschaffung nicht vollzogen werden konnte, weil die Tochter bei Ankunft der Polizei nicht in der Notunterkunft war und der Vater die Rückführung verweigerte. Er soll im Flugzeug vom Verschwinden seiner Tochter erfahren und sich dann gegen die Ausschaffung gewehrt haben.
Das sagt die Anwältin der Familie: Sie sehe einen klaren Zusammenhang zwischen dem Verschwinden des Mädchens und dem Einsatz der Polizei, sagt die Anwältin gegenüber der «Wochenzeitung». Es sei keine Ausnahme, dass solche Einsätze Kinder traumatisiert zurückliessen. «Bei Ausschaffungen aus der Notunterkunft werden Kinderrechte praktisch nicht beachtet.»
Das sagt die Schweizerische Flüchtlingshilfe: Im Gegensatz zum Zürcher Migrationsamt spricht die Schweizerische Flüchtlingshilfe nicht von einem Einzelfall. «Wir wissen das es passiert. Wir wissen, dass Kinder verschwinden», sagt Michael Flückiger von der Flüchtlingshilfe. Die UNO-Kinderrechtskonvention sei sehr deutlich: Flüchtlingskinder sollten als Kinder und nicht als Flüchtlinge behandelt werden. Dieses Bewusstsein fehle in der Schweiz.