Benötigt ein Ausländer, der keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, im Kanton Nidwalden Nothilfe und kann für diese nicht aufkommen, muss die Gemeinde einspringen.
Solche Kosten müssen die Nidwaldner Gemeinden zwar grundsätzlich nur selten bezahlen. In Einzelfällen könne eine Gemeinde aber über Gebühr belastet werden, sagte Sozialdirektorin Michèle Blöchliger am Mittwoch im Landrat.
50 000 Franken «Selbstbehalt»
So wird der Kanton künftig die Kosten, die 50'000 Franken übersteigen, den Gemeinden rückerstatten. Die Zuständigkeit für die Nothilfe bleibe damit bei den Gemeinden, doch werde ihr Risiko gemindert, sagte Blöchliger. Der Landrat, der diese Gesetzesrevision selbst durch einen Vorstoss angestossen hatte, unterstützte diese Lösung einstimmig.
Erfahrungen mit teuren Einzelfällen machte etwa der Obwaldner Ferienort Engelberg im Sommer 2016: Ein Tourist war während seines Aufenthalts schwer krank ins Spital eingewiesen worden. Die Einwohnergemeinde musste für den Gast Behandlungskosten von 348'900 Franken übernehmen.