Die Vorgeschichte: Im Februar 2015 machte der «Tages-Anzeiger» publik, dass die Opfiker Stadträtin Beatrix Jud nach einem Schlaganfall eine Invalidenrente bezog. Die SVP-Politikerin war bekannt als Hardlinerin, welche die «Vollkasko-Mentalität» in der Sozialhilfe kritisierte. Das Opfiker Parlament setzte im März 2015 gegen den Willen des Stadtrates eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) ein, um zu untersuchen, ob Beatrix Jud in ihrer Arbeit als Stadträtin eingeschränkt gewesen war.
Die politische Führung war mangelhaft.
Das sagt die PUK : Die Opfiker Sozialabteilung erhält von der PUK schlechte Noten. Sie schreibt von «groben Missständen» zwischen 2011 und 2014, von «akutem Personalmangel» und «chronischer Überlastung». Stadträtin Beatrix Jud, aber auch die gesamte Regierung und auch das Parlament hätten zu lange zugeschaut. Unterdessen seien die Missstände aber «vollständig behoben».
Die PUK glaubt nicht, dass der Schlaganfall Beatrix Jud beeinträchtigte. Sie habe «keine gesundheitlichen Einschränkungen» wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund zieht die PUK die Grundlage für die Invalidenrente in Zweifel.
Der PUK fehlt das Fachwissen, um meine IV-Rente zu beurteilen.
Das sagt Beatrix Jud: Die Stadträtin kritisiert, dass die PUK «ihren Auftrag benutzt hat, um die Erkrankung und den Versicherungsstatus zum Thema zu machen». Der PUK fehle dazu das Fachwissen. Erfreut zeigt sie sich über die guten Noten zu den heutigen Zuständen in der Sozialhilfe.
Im Fussball spricht man in solchen Fällen von Nachtreten.
Das sagt der Stadtrat: Von der Opfiker Regierung erhält der PUK Bericht schlechte Noten. Nachdem der Stadtrat den Zwischenbericht zu sehen bekam, hat er ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses spricht von «erheblichen Lücken und Mängeln». Sie sind vor allem formeller Natur. Gutachter Thomas Poledna kritisiert zudem - wie Beatrix Jud – das Urteil der PUK über den IV-Bezug. Auch er attestiert mangelndes Fachwissen und schreibt: «Im Fussball spricht man in solchen Fällen von Nachtreten.»