Ein Fall von Cybermobbing an der Grenchner Oberstufe gibt zu reden. Einzelne Schüler und Lehrkräfte werden über Instagram gemobbt. Die betroffene Seite war von über 200 Schülerinnen und Schülern abonniert. Die Leitende Jugendanwältin des Kantons Solothurn sagt im Interview, wer überhaupt etwas unternehmen kann gegen Cybermobbing.
SRF News: Was ist an Cybermobbing überhaupt strafbar?
Barbara Altermatt: Cybermobbing ist kein einzelner Straftatbestand. Mobbing setzt sich aus verschiedenen Straftatbeständen zusammen. Das kann Beschimpfung, Drohung, Verleumdung, Erpressung oder ähnliches sein.
Ist es für Sie einfacher, jemanden für Mobbing im Internet zu belangen oder für «normales» Mobbing?
Grundsätzlich ist es so, dass Inhalte im Internet länger nachweisbar sind. Damit ist die Ausgangslage für eine Klärung der Sachlage vor Gericht besser. Auf der anderen Seite ist es aber auch so, dass sich je nach Internetplattform Dritte einmischen können. Damit kennt man nicht alle Beteiligten und oft sind sie sogar anonym.
Wer kann überhaupt etwas unternehmen gegen Mobbing oder Cybermobbing?
Gegen Mobbing können eigentlich alle etwas machen. Es geht darum, die sozialen Kompetenzen aller Beteiligten zu fördern. Mobbing ist nichts anderes als Ausgrenzung einzelner. Straftaten zur Anzeige bringen können aber nur die direkt Betroffenen. Bei einem Fall an einer Schule können das die betroffenen Schüler zusammen mit ihren Eltern übernehmen.
Die Schule selber kann keine Anzeige erstatten?
Nein, die Schule kann keine Anzeige erstatten. Sie kann nur das Thema aufnehmen oder ganz allgemein im Unterricht den Umgang mit dem Internet thematisieren.
Man liest sehr viel über Cybermobbing. Gibt es heute tatsächlich mehr Fälle im Kanton Solothurn?
Es ist immer die Frage nach dem Vergleichszeitraum. Natürlich kam das Thema Cybermobbing erst mit den iPhones auf. Vorher hatte man die gleichen Delikte, aber sie wurden mehr von Einzelpersonen ausgeübt und diese waren zudem einfacher zu identifizieren. Eine klare Tendenz zu mehr Cybermobbingfällen lässt sich aber nicht feststellen, zumindest nicht aufgrund der eingegangenen Anzeigen.
Das Interview führte Barbara Mathys.