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Mord in Ganterschwil 2015 19 Jahre Freiheitsstrafe nach Tötung auf offenem Feld

Das Kreisgericht Toggenburg hat einen 34-Jährigen wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Herbst 2015 in Ganterschwil im Toggenburg einen Mann auf offenem Feld erschossen.

Tathergang gemäss Staatsanwaltschaft

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Auslöser für die Tat war laut Anklage die gescheiterte Beziehung des 34-Jährigen zu einer Frau, bei der er vorübergehend in Ganterschwil wohnte. Die Frau entschied sich aber für einen 36-Jährigen.

Der Staatsanwalt schilderte an der Verhandlung, wie sich der Beschuldigte von einem Kollegen nach Ganterschwil fahren liess. Auf einem Feldweg sei er auf die Frau und den Slowaken getroffen. Er habe neun Schüsse auf den Nebenbuhler abgefeuert.

Weil er geglaubt habe, das Opfer lebe noch, habe er sich im Auto ein Messer geholt und es dem Mann in die Brust gestossen. Danach seien er und sein Gehilfe davongefahren und am gleichen Abend in einem Bordell am Bodensee gelandet. Wenige Stunden später wurden die beiden verhaftet.

Das Gericht folgte in seinem am Montag bekanntgegebenen Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Ein mitangeklagter 55-jähriger Kollege des Haupttäters wurde wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem erhält er eine bedingte Geldstrafe.

Die beiden Verurteilten wurden verpflichtet, der Lebenspartnerin des Opfers eine Genugtuung von 40'000 Franken sowie rund 12'000 Franken Schadenersatz zu zahlen. Die Tatwaffe, eine Armeepistole, wird eingezogen und der Militärverwaltung übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidigung wollte Freispruch

Der Verteidiger des Haupttäters hatte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch verlangt. Der Prozess vor Kreisgericht Toggenburg fand vorletzte Woche aus Sicherheitsgründen und unter Polizeischutz im St. Galler Kantonsgericht statt. Der Hauptangeklagte verweigerte jede Aussage.

An der zweitägigen Verhandlung verlangte sein Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch samt Genugtuung von einer halben Million Franken. Er argumentierte, sein Mandant sei von der ersten Pflichtverteidigerin mangelhaft verteidigt worden, entlastende Beweisaufnahmen seien nicht erfolgt und das Verfahren habe viel zu lange gedauert.

Staatsanwalt spricht von Hinrichtung

Für den Staatsanwalt war die Schuld des Mannes erwiesen. Es habe sich um eine eigentliche Hinrichtung «aus reiner Tötungslust» gehandelt. Die Anklage berief sich auf die Schilderungen von Zeugen, auf die Ergebnisse der Spurensuche, aber auch auf Aussagen des Beschuldigten nach der Tat. Vor Gericht verlangte der Staatsanwalt wegen Mordes und anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.

Der Beschuldigte hatte die Tat in der Untersuchung bestritten. Ein Kollege, der ihn zum Tatort fuhr und ihm auch die Schusswaffe überlassen hatte, sollte wegen Gehilfenschaft zu einer vorsätzlichen Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren erhalten.

Regionaljournal Ostschweiz unnd Graubünden; 12:03 Uhr ; 

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