Das Kreisgericht Toggenburg hat einen 34-Jährigen wegen Mordes und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Herbst 2015 in Ganterschwil im Toggenburg einen Mann auf offenem Feld erschossen.
Das Gericht folgte in seinem am Montag bekanntgegebenen Urteil weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Ein mitangeklagter 55-jähriger Kollege des Haupttäters wurde wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zudem erhält er eine bedingte Geldstrafe.
Die beiden Verurteilten wurden verpflichtet, der Lebenspartnerin des Opfers eine Genugtuung von 40'000 Franken sowie rund 12'000 Franken Schadenersatz zu zahlen. Die Tatwaffe, eine Armeepistole, wird eingezogen und der Militärverwaltung übergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verteidigung wollte Freispruch
Der Verteidiger des Haupttäters hatte die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch verlangt. Der Prozess vor Kreisgericht Toggenburg fand vorletzte Woche aus Sicherheitsgründen und unter Polizeischutz im St. Galler Kantonsgericht statt. Der Hauptangeklagte verweigerte jede Aussage.
An der zweitägigen Verhandlung verlangte sein Verteidiger eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch samt Genugtuung von einer halben Million Franken. Er argumentierte, sein Mandant sei von der ersten Pflichtverteidigerin mangelhaft verteidigt worden, entlastende Beweisaufnahmen seien nicht erfolgt und das Verfahren habe viel zu lange gedauert.
Staatsanwalt spricht von Hinrichtung
Für den Staatsanwalt war die Schuld des Mannes erwiesen. Es habe sich um eine eigentliche Hinrichtung «aus reiner Tötungslust» gehandelt. Die Anklage berief sich auf die Schilderungen von Zeugen, auf die Ergebnisse der Spurensuche, aber auch auf Aussagen des Beschuldigten nach der Tat. Vor Gericht verlangte der Staatsanwalt wegen Mordes und anderer Delikte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren.
Der Beschuldigte hatte die Tat in der Untersuchung bestritten. Ein Kollege, der ihn zum Tatort fuhr und ihm auch die Schusswaffe überlassen hatte, sollte wegen Gehilfenschaft zu einer vorsätzlichen Tötung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren erhalten.