Der Serbe legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Das Kreisgericht St. Gallen hatte ihn im Mai 2016 wegen Mordes zu einer Strafe von 18 Jahren verurteilt. Vor Kantonsgericht verlangte der Verteidiger ein neues Gutachten sowie eine Verurteiltung wegen vorsätzlicher Tötung und eine mildere Strafe. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf die Höchststrafe von 20 Jahren - wegen Mordes.
Die Vorgeschichte
Der Bruder des 54-Jährigen war vor 20 Jahren in Walenstadt bei einem Streit zwischen drei albanisch-stämmigen Männern - dem Beschuldigten, dessen Bruder und dem späteren Opfer - erstochen worden. Der mutmassliche Täter wurde wegen Notwehr freigesprochen. Laut Anklage wurde er zum Feind, weil er sich nie um die sogenannte Besa (Friedensgelöbnis nach dem albanischen Gewohnheitsrecht «Kanun») bemüht habe.
Die Tat
Nachdem der Beschuldigte den Tatort ausgekundschaftet hatte, fuhr er am Tattag mit einer Pistole bewaffnet zur Moschee. Dort mischte er sich zuerst unter die Betenden, dann holte er die Waffe in seinem Auto und schoss aus nächster Nähe sieben Mal auf den knienden Mann.
Die zweitinstanzliche Verhandlung
Am Dienstag vor Kantonsgericht St. Gallen wollte der Beschuldigte nichts von Rache wissen. «Ich hatte Angstträume und war depressiv», sagte er. Er habe sich vom späteren Opfer verfolgt gefühlt. «Ich habe die Kontrolle verloren, sagte der 54-Jährige, der seit 1986 in der Schweiz lebt.
Er habe die Waffe als Schutz aus dem Keller geholt und sei nach St. Gallen in die Moschee gefahren. Den Tatentschluss habe er erst gefasst, als er das Opfer in der Moschee gesehen habe. Die anderen Betenden in der Moschee habe er nicht verletzen wollen.
Das Urteil des Kantonsgerichts wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben.