- Die Tat geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Bauer mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.
- Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem acht Kilogramm schweren Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter und verletzte seinen Vater derart schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde.
- Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nieren-Transplantation musste er die Arbeit aufgeben und den Hof wieder seinem Vater verkaufen. Dass der betagte Vater auf dem Hof das Sagen hatte, hat der Sohn nicht verkraftet.
- Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG sprach den Mann wegen Mordes sowie wegen mehrfach versuchten Mordes schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es verurteilte den IV-Rentner im Sinne der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Nach Verbüssung der Strafe wird der 47-jährige Schweizer verwahrt.
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Mord mit Vorschlaghammer Mörder von Walde wird verwahrt
SRF 1 Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr; sda/trap