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Mordprozess Gerlafingen 16,5 Jahre Gefängnis gefordert für Täter

Staatsanwaltschaft spricht von Skrupellosigkeit: Wegen Mordes und Gefährdung des Lebens soll ein 57-jähriger Schweizer 16 Jahre 6 Monate ins Gefängnis. Diesen Strafantrag hat die Staatsanwaltschaft beim Prozess vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn gestellt. Der in Mazedonien aufgewachsene Angeklagte sei bei der Tat mit «besonderer Skrupellosigkeit» vorgegangen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe seinen Schwiegersohn richtiggehend exekutiert.

Motiv? Der Angeklagte habe zwar nie einen Grund für die Schüsse angegeben, sagte die Staatsanwältin weiter. Es sei jedoch offensichtlich, dass dieser in einem länger bestehenden innerfamiliären Konflikt zu suchen sei. Dem 57-Jährigen sei es um seine Familienehre und seine persönliche Ehre gegangen. Mit dem Schwiegersohn habe er den Urheber der Spannungen beseitigen wollen.

Verteidiger nennt es Kurzschlusshandlung: Der Verteidiger hingegen sprach von einer «Kurzschlusshandlung». Er forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen Totschlags. Dieser habe keine Tötungsabsicht gehabt. Vielmehr habe er in einer «heftigen Gemütsbewegung» auf das Opfer geschossen. Er habe Angst um das Leben seiner Tochter gehabt, weil sein Schwiegersohn der Frau mit dem Tod gedroht habe. Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens sei der 57-Jährige freizusprechen, da bei der Schussabgabe für die Frau keine Gefahr bestanden habe.

Täter geständig: Der Mann gestand am Mittwoch vor Gericht, 2017 in Gerlafingen seinen Schwiegersohn mit zwei Schüssen getötet zu haben. Vor Gericht entschuldigte er sich für seine Tat. «Es tut mir sehr leid. Ich sehe mich als schuldig», sagte er vor dem Amtsgericht auf Albanisch. Er habe versucht, seinen Schwiegersohn nicht schwer zu verletzen. Doch dieser habe sich bei der Schussabgabe plötzlich gedreht. «Ich hätte nie gedacht, dass jemals so etwas passieren würde.»

Ablauf der Tat: Laut Anklageschrift erzählte die Tochter des Beschuldigten am 20. Februar 2017 am Telefon von einem Streit mit ihrem Mann. Noch während des Telefongesprächs habe der Angeklagte im Schlafzimmer eine Pistole geholt. Damit sei er nach Gerlafingen zur Wohnung der Tochter und seines Schwiegersohnes gefahren.

Als er dort angekommen sei, hätten diese miteinander gestritten. Der Angeklagte habe seine Pistole gezogen und auf den Schwiegersohn gerichtet. Aus nächster Nähe habe er auf ihn geschossen. Als der Schwiegersohn bewusstlos am Boden lag, gab der Angeklagte einen zweiten Schuss auf ihn ab. Das Opfer starb in der nachfolgenden Nacht im Spital.

Urteil nächste Woche: Das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt wird sein Urteil voraussichtlich nächste Woche eröffnen. Der Angeklagte befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 19.8.2020, 17:30 Uhr ; 

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