Beispielhaft soll sie sein - die Moutier-Abstimmung im Juni 2017. Dafür sollen die Beobachter des Bundes sorgen - im Abstimmungslokal, bei der Auszählung. Wer brieflich abstimmt, muss sein Abstimmungscouvert nach Bern schicken ins Bundesamt für Justiz und nicht an die Gemeinde. Zudem wird in Altersheimen überwacht, dass keine Couverts in falsche Hände geraten. Alles präventive Massnahmen, sagt Jean-Christophe Geiser vom Bundesamt für Justiz. So will der Bund sicher stellen, dass Beschwerden keine Chance haben.
Geiser erwartet knappes Resultat
Die Beobachter sind Juristen und Mitarbeitende des Bundesamtes für Justiz. Sie dürfen weder im Kanton Bern noch im Kanton Jura wohnen. Und Geiser selber? Er hat Wurzeln im Berner Jura. Wie ist das mit der Unvoreingenommenheit vereinbar? Er lebe seit 25 Jahren in Lausanne und das Jura-Dossier leite er seit über 15 Jahren. Neutral sein, das sei ihm wichtig, sagt der BJ-Mann, der mit einem knappen Abstimmungs-Resultat rechnet. Umso mehr müsse man genau hinschauen, dass alles reibungslos abläuft.