Ausgangspunkt ist eine nationale Abstimmung von 2012: Mit grosser Mehrheit nahmen die Schweizer Stimmbürger einen Verfassungsartikel an zur Förderung der musikalischen Bildung.
- Für die Umsetzung legt nun der Kanton St. Gallen einen Gesetzesartikel vor.
- Kein Handlungsbedarf sieht die Regierung im Schulunterricht. Dort komme man dem Verfassungsauftrag genügend nach.
- Handlungsbedarf sieht die Regierung aber beim individuellen Instrumentalunterricht.
- Der Instrumentalunterricht soll gesetzlich verankert werden, damit er nicht bei finanziellen Engpässen der Gemeinden das Opfer von Sparmassnahmen wird.
- Das Gesetz kommt nun in den St. Galler Kantonsrat.