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Mutmassliche Polizeigewalt Neuer Schwyzer Staatsanwalt rollt Fall wieder auf

Der leitende Staatsanwalt kommt einer Empfehlung des Bundesgerichts nach. Dieses hatte in einem Fall von mutmasslicher Polizeigewalt die Schwyzer Untersuchungsbehörden kritisiert. Das sei aber kein Hinweis auf mögliche Verfehlungen, erklärt der Staatsanwalt.

Er habe das Urteil des Bundesgerichts genau studiert, sagt Frédéric Störi, der leitende Staatsanwalt des Kantons Schwyz auf Anfrage von Radio SRF. Und er wolle dem Wunsch der höchsten Richter nachkommen und den federführenden Staatsanwalt in diesem Fall austauschen.

Der Fall

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2012 hatten vier Polizisten den Auftrag des Betreibungsamtes, einen Mann abzuholen, der 66 Franken zu bezahlen hatte. Was dabei genau passiert ist, ist umstritten: Der Betroffene spricht von übertriebener Härte und hat Anzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft wies den Fall mehrfach zurück. Das Schwyzer Kantonsgericht stützte diese Haltung.

Störi betont aber: «Dieser Wechsel bedeutet in keiner Art und Weise, das der bisherige Staatsanwalt als befangen gilt.» Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil die Schwyzer Untersuchungsbehörden kritisiert und im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Falles mutmasslicher Polizeigewalt geschrieben, «dass offensichtlich eine gewisse Unwilligkeit, die Sache erhellend abzuklären, festzustellen ist.»

Zwei Punkte neu untersuchen

Der neue Staatsanwalt soll mit Blick auf das Urteil vom Bundesgericht vor allem zwei Punkte neu untersuchen: Zum einen eine Delle in einem Fahrzeug, die von der Festnahme herrühren soll. Weiter soll er die seelische Disposition des Betroffenen genauer abklären.

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