Er habe das Urteil des Bundesgerichts genau studiert, sagt Frédéric Störi, der leitende Staatsanwalt des Kantons Schwyz auf Anfrage von Radio SRF. Und er wolle dem Wunsch der höchsten Richter nachkommen und den federführenden Staatsanwalt in diesem Fall austauschen.
Störi betont aber: «Dieser Wechsel bedeutet in keiner Art und Weise, das der bisherige Staatsanwalt als befangen gilt.» Das Bundesgericht hatte in seinem Urteil die Schwyzer Untersuchungsbehörden kritisiert und im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Falles mutmasslicher Polizeigewalt geschrieben, «dass offensichtlich eine gewisse Unwilligkeit, die Sache erhellend abzuklären, festzustellen ist.»
Zwei Punkte neu untersuchen
Der neue Staatsanwalt soll mit Blick auf das Urteil vom Bundesgericht vor allem zwei Punkte neu untersuchen: Zum einen eine Delle in einem Fahrzeug, die von der Festnahme herrühren soll. Weiter soll er die seelische Disposition des Betroffenen genauer abklären.