Der heute 42-jährige Mann wurde im Januar 2018 nach 20 Jahren Haft aus dem Strafvollzug entlassen. Er hatte im Jahre 1997 eine Taxifahrerin ermordet.
Man müsse den nun eingeschlagenen Weg weitergehen, begründete die Staatsanwältin den Rückzug der Beschwerde. Eine Gutachterin hatte eine Rückversetzung in den Strafvollzug nicht nur als «unmenschlich», sondern auch als kontraproduktiv bezeichnet.
Betreuung wird intensiviert
Die Gutachterin empfahl jedoch, die Therapien zu intensivieren, um «das Netz enger zu spannen». Dieser Aufforderung schloss sich das Obergericht an. Man werde den Vollzugsbehörden «in aller Deutlichkeit» mitteilen, dass die Betreuung intensiviert werden müsse.
Risiko als zu gering eingestuft
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Der Mann wurde im Jahre 2000 wegen Mordes an einer Taxifahrerin verurteilt und anschliessend verwahrt – im Januar 2018 allerdings wieder freigelassen. Grund: Das Berner Regionalgericht hatte eine weitere Verlängerung der stationären Massnahme um fünf Jahre abgelehnt, weil es das Risiko für schwere Gewalttaten kurz- bis mittelfristig als gering einstufte.
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