Mit nur einer Gegenstimme hiess der Rat die Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes gut. Kernpunkt der Vorlage ist die Abschaffung des Gerichtsbezirks Ursern mit seinen Laienrichtern. Der Bezirk umfasst die Gemeinden Andermatt, Hospental und Realp.
Im Kanton gibt es zwei erstinstanzliche Gerichte; jenes im Bezirk Ursern mit 1780 Einwohnerinnen und Einwohnern und das Landgericht Uri mit deren 36'000. 2017 erledigte das Gesamtgericht Ursern 40 Fälle. Diese Anzahl ist laut der Landgerichtsschreiberin etwa der Durchschnitt der vergangenen Jahre.
Regierungsrat wollte Tradition beibehalten
Ursprünglich wollte der Regierungsrat das Gericht nicht antasten. Einerseits aus Gründen der Tradition, anderseits mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen im Urserntal. Die Nettokosten von jährlich 60'000 Franken seien zudem minimal, hiess es in der ersten Vorlage.
Das sah die Mehrheit des Landrats anders und schickte das Geschäft im Juni zurück mit dem Auftrag, die Aufhebung des Gerichts in die Revision aufzunehmen. Die Aufhebung ist für 2023 vorgesehen.