- Das Bundesgericht rügt das Zuger Verwaltungsgericht, weil es einer Einzelperson für das Anonymisieren von 16 Urteilen - insgesamt geht es um 390 Seiten - eine Rechnung von 2000 Franken gestellt hat.
- Diese Gebühr darf zwar laut Gerichtsverordnung erhoben werden. Laut kantonalem Gesetz geht dies jedoch nicht, deshalb die Rüge des Bundesgerichts.
- Ein solcher Fall soll laut Auskunft des Zuger Verwaltungsgerichts künftig gar nicht mehr passieren können, da man ab spätestens Mitte Jahr nicht mehr beim Gericht anfragen muss, wenn man ein Urteil anschauen möchte. Ab dann werden nämlich sämtliche Urteile anonymisiert online gestellt.
Damit dies kostengünstig und speditiv umgesetzt werden kann, arbeitet man beim Zuger Verwaltungsgericht seit anfangs Jahr mit einer Software, die die Urteile anonymisiert. Sollte jemand ältere Urteile anfordern wollen, kann man die Software nicht einsetzen. Diese Urteile müssen weiterhin von einer Mitarbeitenden bearbeitet werden. In solchen Fällen möchte das Gericht jedoch auch künftig eine Gebühr erheben dürfen. Dafür muss aber nach dem Entscheid des Bundesgerichts das Kantonale Gesetz angepasst werden.