Ein Abriss auf Vorrat komme nicht in Frage, heisst es auf Anfrage des «Regionaljournals» beim Zürcher Amt für Städtebau. Geschützt sind bei den drei Häusern, deren Dachstöcke ausgebrannt sind, aber nur die Fassaden. Das Hausinnere, das durch das Löschwasser zerstört und nicht mehr benutzbar ist, kann also neu konzipiert und aufgebaut werden.
Ein Abriss auf Vorrat geht in einer solchen Situation nicht.
Soll man Fassaden erhalten oder wenn nötig neu aufbauen? Grundsätzlich nein, denn Rekonstruktionen kämen einer Geschichtsklitterung gleich und seien im Denkmalschutz verpönt, heisst es beim Stadtzürcher Heimatschutz. Denkmalschutz lasse sich nur mit Originalsubstanz betreiben. Im aktuellen Fall jedoch dränge sich eine Ausnahme auf.
Rekonstruktionen sind im Grunde genommen Geschichtsklitterung.
Denn Stadt und Heimatschutz sind sich einig: Die drei Häuser am Zürcher Bahnhofplatz sind für Zürich repräsentativ und auch wichtig für das gesamte Stadtbild. Wenn immer möglich will man deshalb die alten Fassaden retten und das Innere der Häuser neu bauen.
Man kann die historische Stadt mit heutigen Mitteln weiterbauen.
Anders sieht es der Bund Schweizer Architekten. Ein moderner Ersatz sei an diesem Ort durchaus möglich. Es gebe heute Mittel und Möglichkeiten, Neubauten zu erstellen, die ihre historische Umgebung respektierten. Als Beispiel nennt der BSA die Zürcher Kunsthauserweiterung und die Pläne zur Umgestaltung des Schauspielhauses.