Der Luzerner Religionslehrer und Jugendseelsorger, der wegen dem Konsum von Kinderpornografie verurteilt wurde, zieht das Urteil nicht weiter.
Der Mann hat bis jetzt behauptet, die Fotos seien ihm untergejubelt worden.
Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe über 18'000 Franken und einer Busse von 500 Franken. Er muss zudem die Verfahrenskosten von fast 20'000 Franken tragen.
Der betroffene Kirchenrat hatte das Arbeitsverhältnis aufgelöst, weil das Vertrauensverhältnis für die Ausübung als Religionspädagoge nicht mehr gewährleistet gewesen sei.
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