Die Ombudsstelle des Kantons Basel-Stadt soll gestaffelt neu besetzt werden. Dies schlägt die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rats nach dem Rückzug des Kandidaten Thomas Riedtmann vor.
In einem ersten Schritt soll in der September-Sitzung des Parlaments Elisabeth Burger Bell gewählt werden. Die seit 2010 bei der Opferhilfe beider Basel tätige Juristin soll wie geplant ein 50-Prozent-Pensum erhalten und ihre Stelle per Anfang 2018 antreten.Nach dieser Wahl soll eine neue Ausschreibung zur Besetzung der restlichen 50 Stellenprozent erfolgen.
Wenn möglich ein Mann
Diese sollen wenn möglich mit einem Mann besetzt werden, da der Grosse Rat 2016 beschlossen hatte, dass sich künftig in der Regel eine Frau und ein Mann die Ombudsstelle teilen sollen. Die Wahl für die Ergänzung der Ombudsstelle soll gemäss Bericht wenn möglich vor Ende Jahr erfolgen.
Im Weiteren will die Kommission die Ende Jahr auslaufende Amtsdauer der derzeitigen Stelleninhaberin Beatrice Inglin-Buomberger bis Ende Januar 2018 verlängern. Burger Bell soll in einer Übergangszeit zudem das Pensum erhöhen können. Mit diesem Vorgehen soll keine Vakanz entstehen, andererseits aber ohne Zeitdruck eine tragfähige Lösung gefunden werden.
Kritik wegen Nähe zur Verwaltung
Ursprünglich hatte die Kommission neben Burger Bell auch den Ökonomen Thomas Riedtmann zur Wahl vorgeschlagen. Weil dieser seit über 20 Jahren in der Basler Kantonsverwaltung tätig ist, kam indes Kritik auf. Namentlich die SP bezweifelte, ob Riedtmann seine künftige Vermittlerrolle mit der nötigen Unabhängigkeit wahrnehmen könne.
In der Folge zog er seine Kandidatur zurück.
Die Nachfolge der in den Ruhestand tretenden Inglin-Buomberger hätte in der Grossratssitzung von Ende Juni geregelt werden sollen. Nach dem Rückzug Riedtmanns wurde die Wahl vertagt. Für die Neubesetzung der Ombudsstelle für die Amtsdauer 2018 bis 2023 waren insgesamt 42 Bewerbungen eingegangen.
Die Ombudsstelle kümmert sich um Anliegen und Beschwerden. In ihren Zuständigkeitsbereich fallen neben der Kantonsverwaltung auch Institutionen und Organisationen, die überwiegend vom Kanton finanziert werden, nicht aber die gesetzgebenden und die richterlichen Behörden.