Es hat einen langen und steinigen Weg hinter sich – das neue Kinder- und Jugendheimgesetz. Nun steht das Gesetz aber. Das Kantonsparlament hat das überarbeitete Gesetz am Montagnachmittag mit 117 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Somit steht fest: Die Gemeinden übernehmen in Zukunft sechzig Prozent der Heimkosten, der Kanton vierzig Prozent.
Das Kantonsparlament hat sich für die schnelle Umsetzung entschieden. Dank eines Rückkommensantrags der BDP wurde ein Beschluss der ersten Lesung gekippt, wonach der Kantonsrat auch die Verordnung zum Gesetz hätte genehmigen sollen - und dadurch die Umsetzung um bis zu zwei Jahre verzögert worden wäre.