Zum Inhalt springen

Nach Sicherheitslücken Aargau hält an kritisiertem E-Voting-System fest

  • Sicherheitsexperten haben beim E-Voting-System des Kantons Genf eine Sicherheitslücke entdeckt.
  • Auf das gleiche System setzt auch der Kanton Aargau. Ab kommendem Jahr sollen die Stimmberechtigten in fünf Pilotgemeinden elektronisch abstimmen können.
  • An dieser Entscheidung ändere sich trotz System-Problem nichts, bestätigt Thomas Wehrli von der Aargauer Staatskanzlei auf Anfrage.

Laptop auf Abstimmungsbüchlein
Legende: Keystone

Es war eine Nachricht, die aufhorchen liess: Hacker des Chaos Computer Clubs war es ohne grossen Aufwand gelungen, das E-Voting-System des Kantons Genf zu manipulieren. Pikant: das Genfer System nutzt der Kanton Aargau.

Ein Anruf bei Thomas Wehrli von der Aargauer Staatskanzlei zeigt aber: der Kanton will am System festhalten. «Das System ist aus unserer Sicht bereits heute sehr sicher», betont Wehrli.

Das aufgezeigte Sicherheitsproblem könne ausserdem nicht dazu führen, dass eine Stimme falsch abgegeben werde. Eine Manipulation der Abstimmungsergebnisse sei also ausgeschlossen, so Thomas Wehrli.

Fahrplan bleibt gleich

Seit September 2017 können Aargauer Auslandschweizer über das Genfer System abstimmen. Ab nächstem Jahr kommen fünf Pilotgemeinden (siehe Box) dazu, etwa 2023 sollen dann alle Aargauerinnen und Aargauer online ihre Stimme abgeben können.

Die fünf Aargauer Pilotgemeinden

Box aufklappen Box zuklappen

Ab 2019 können in fünf Gemeinden des Aargaus alle Stimmberechtigten über E-Voting abstimmen. Dies im Rahmen eines Pilotversuchs, den das Kantonsparlament im letzten Jahr bewilligte.

Die Gemeinden sind Aarau, Baden, Biberstein, Buchs und Wettingen. Insgesamt können also 55'000 Stimmberechtigte Aargauerinnen und Aargauer E-Voting ausprobieren.

Thomas Wehrli geht davon, dass bis 2023 das E-Voting-System noch sicherer sein wird. Bis dahin werde es nochmal eine Weiterentwicklung in Sachen Sicherheit geben. Es ist allerdings vorauszusehen: die kritischen Stimmen werden auch dann nicht verschwunden sein.

Meistgelesene Artikel