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Nach Traktor-Unfall in Wohlen Drei Jahre später wird Traktorfahrer per Strafbefehl verurteilt

  • Im Juli 2017 verunfallte in Wohlen eine Polterabend-Gesellschaft: 17 Personen fuhren auf dem Anhänger eines Traktors mit, als dieser auf einer steilen Strasse umkippte.
  • Beim Unfall wurden der Fahrer aus dem Traktor und die Passagiere aus dem Anhänger geschleudert und verletzt. Sämtliche Verletzten verzichteten auf einen Strafantrag.
  • Nun wurde der heute 38-jährige Fahrer des Traktors von der Aargauer Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken verurteilt.

Laut einer Mitteilung der Aargauer Staatsanwaltschaft habe der Fahrer des Traktors gegen diverse Strassenverkehrsgesetze verstossen. Unter anderem wurde er nun verurteilt wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeuges und das Führen eines Fahrzeuges ohne passenden Führerausweis. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Obwohl die «Passagiere» auf dem Anhänger beim Unfall verletzt wurden, muss sich der Traktorfahrer nicht wegen Körperverletzung verantworten. Sämtliche Personen haben auf eine Anzeige verzichtet.

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