- Der erste Prozess vor Zürcher Obergericht hatte noch mit einem Freispruch geendet.
- Auf Anweisung des Bundesgerichts verurteilt das Gericht die beiden nun zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.
- Der Mann muss die ganze Strafe absitzen, die Frau nur acht Monate.
- Sie hatten Insiderwissen über das Modehaus C&A an zwei Räuber weitergegeben und sich damit der Gehilfenschaft schuldig gemacht.
Die Räuber – ein Brüderpaar – hatten beim Überfall auf das Modehaus C&A 140'000 Franken erbeutet. Sie konnten sich dabei auf Insiderwissen stützen. So kannten sie den Code für den Personaleingang und wussten, dass am Tag des Überfalls viel Geld zu holen war.
Für die Oberrichter war schon im ersten Prozess im November 2017 klar, dass dieses Wissen nur vom nun verurteilte Paar stammen konnte: Sie waren mit den Brüdern befreundet und die Frau hatte zum Zeitpunkt des Überfalls im Oktober 2015 beim Modehaus gearbeitet.
«In dubio pro reo»
Trotzdem endete der erste Prozess mit einem Freispruch für das Paar – nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Es sei nicht bewiesen, dass das Paar sein Wissen bewusst für die Planung des Überfalls an die Räuber weitergegeben habe, begründeten die Richter damals ihr Urteil.
Der Staatsanwalt akzeptierte diesen Freispruch nicht. Er zog das Urteil weiter ans Bundesgericht und bekam recht. Das höchste Gericht wies das Zürcher Obergericht an, den Fall noch einmal zu beurteilen und die beiden zu bestrafen. Dieser Weisung ist das Obergericht nun gefolgt.