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Nach Übernahme durch BKB Staatsgarantie gilt nicht für die Bank Cler

Im Juni 2019 kommunizierte die Basler Kantonalbank die vollständige Übernahme der Bank Cler. Dies löste auf dem politischen Parkett einigen Wirbel aus. Zentral war die Frage der Staatshaftung. Haftet der Kanton finanziell für allfällige Fehler bei der Bank Cler, wie es bei der BKB der Fall wäre?

Heute bezog die Basler Regierung ein erstes Mal Stellung zum umstrittenen Deal der Basler Kantonalbank (BKB). Sie hielt folgende Punkte fest:

  • Die Bank Cler und die BKB seien auch nach der Übernahme juristisch gesehen zwei verschiedene Unternehmen. Die Staatsgarantie gelte weiterhin nur für die BKB, nicht aber für die Bank Cler.
  • Die vollständige Übernahme der Bank Cler entspreche den geltenden Gesetzen - die BKB dürfe in der Schweiz Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Banken beteiligen. Dies auch wenn sie sich auf die Region Basel zu fokussieren hat.
  • Den Vorwurf, die BKB würde die Bank Cler vorschieben, um auch Geschäfte zu tätigen, die im Rahmen des BKB-Gesetzes nicht zulässig wären, weist die Regierung zurück. Auch hier argumentiert sie damit, dass die Bank Cler weiterhin juristisch eigenständig bleibt.

Nachdem die Übernahme in den letzten Wochen für Diskussionen gesorgt hatte, beantwortete die Regierung heute einen Vorstoss von Grossrat Thomas Gander (SP). Letzte Woche wurde zudem bekannt, dass die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats den Deal untersuche.

Neue Revision des BKB-Gesetzes?

Thomas Gander zeigt sich auf Anfrage des Regionaljournals weitgehend zufrieden mit der Antwort der Regierung. Er zweifle aber daran, ob das aktuelle BKB-Gesetz zukunftsfähig sei. Der SP-Fraktionschef überlegt sich nun, der Fraktion eine entsprechende Motion vorzuschlagen.

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