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Bewaldeter Hang mit Mergelgrube.
Legende: Der Volksentscheid, die Mergelgrube Grisigen in Horw zu schliessen, führt zu Entschädigungsforderungen vor Gericht. zvg

Nach Volksentscheid Streit um Mergelgrube in Horw geht weiter

Der Streit wegen einer Entschädigung für die Schliessung der Mergelgrube kommt vor das Kantonsgericht Luzern.

Der Streit um die geschlossene Mergelgrube Grisigen in Horw LU geht an die nächste Instanz: Weder die Gemeinde noch die Eigentümerin der Grube, Ziegelei AGZ sind mit dem Entscheid einer Schätzungskommission bezüglich einer Entschädigungsforderung einverstanden.

Entschädigung gefordert

Die Mergelabbaufirma hatte 2014 Entschädigungen in der Höhe von 14,5 Millionen Franken von der Gemeinde gefordert. Dies, nachdem mit der Annahme einer Volksinitiative 2009 die 1997 geschaffene Abbauzone für Mergel im Gebiet Grisigen aufgehoben wurde.

Das betroffene Ziegeleiunternehmen wollte in der Folge wissen, ob eine materielle Enteignung vorliege. Die Schätzungskommission hat die Forderung bezüglich des wegfallenden Mergelabbaus und weiterer Positionen, wie Planungs- und Rechtskosten, nun abgewiesen, wie der Gemeinderat Horw am Mittwoch mitteilte.

Gemeinde Horw und Ziegelei ziehen Urteil weiter

Allerdings verpflichtete sie die Gemeinde zu einer Zahlung von 2,3 Millionen Franken, weil die Grube nur noch in beschränktem Umfang aufgefüllt werden könne und wegen der Kosten für die Rekultivierung und Sicherung.

Dem widerspricht die Gemeinde. Die Wiederauffüllung und die Sicherung sei weiterhin möglich und notwendig. Der Gemeinderat legte daher gegen das Urteil der Schätzungskommission Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Die Gemeinde müsse den Volksentscheid respektieren und könne nicht mit Steuergeldern Entschädigungen finanzieren, die aus Sicht der Gemeinde nicht berechtigt seien.

Die Bürger haben einen Entscheid gefällt, der muss respektiert werden. Die Forderungen der AGZ sind, aus unserer Sicht, nicht gerechtfertigt.
Autor: Ruedi Burkard Gemeindepräsident Horw

Auch das Ziegeleiunternehmen zieht den Entscheid weiter und hält an seinen Forderungen fest.

Je nach Ausgang der Verfahren müsste allenfalls das Stimmvolk am Ende den geforderten Betrag sprechen oder aber die Umzonung mittels erneutem Volksentscheid wieder rückgängig machen und den Mergelabbau am Hang des Pilatus wieder zulassen.

Mergel-Grube-Streit landet vor Kantonsgericht (23.08.2017)

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