Die Rechtskommission des Walliser Kantonsparlaments lehnt eine Neuauszählung der Stimmen nach dem Wahlbetrug im Oberwallis 2017 ab. Sie reicht das Dossier an das Büro des Grossen Rates weiter.
Keine neuen Fakten
Die Kommission bestätigt damit ihren Entscheid vom vergangenen November. Nötig wurde die erneute Beurteilung, weil es das Parlament - auf Antrag der CSP Oberwallis - so verlangt hatte.
Die Begründung ist die gleiche geblieben. Die Unregelmässigkeiten seien bereits während der Validierung der Wahlresultate Ende März 2017 durch Parlament und Regierung bekannt gewesen, hiess es. Die Frist für den Rechtsweg sei nicht eingehalten worden. Zudem seien seither keine neuen Fakten zum Fall aufgetaucht.
Für die Justizkommission wären in einem solchen Fall Neuwahlen im Wahlkreis Brig die einzige Option. Sie hält das aber für unverhältnismässig, vor allem wegen der Kosten. Die Justizkommission hat sich deshalb ans Büro des Grossen Rates gewandt, um eine Lösung zu finden.