Noch im November vor einem Jahr hatte das Berner Kantonsparlament einen Fonds für die Nationalbank-Gewinnausschüttungen geschaffen. Die Idee hinter dem Fonds war, der Regierung die Möglichkeit zu geben, mit stets gleichen Beträgen zu budgetieren – weil die Nationalbank bisher einmal Geld ausschüttete, einmal nicht.
Nun darf die Berner Regierung die Gewinnausschüttungen der Nationalbank wieder voll berücksichtigen, nicht nur zur Hälfte. Das liegt unter anderem dran, dass die Nationalbank in den nächsten fünf Jahren den Kantonen garantiert eine Gewinnausschüttung ausrichten wird. Dies aufgrund einer Änderung der entsprechenden Vereinbarung mit dem Bund, wie die Nationalbank kürzlich bekannt gab.
Zwei gleiche Forderungen
Sehr deutlich nahm der Rat schliesslich jene Motion an, welche nun zur Änderung der erst einjährigen kantonalen Bestimmungen zum Nationalbank-Gewinnausschüttungsfonds führt. Sie stammte aus den Reihen der BDP, EVP und GLP. Ebenso deutlich überwies der Rat eine Planungserklärung mit exakt derselben Forderung, welche die SP eingebracht hatte. Dies im Rahmen der Beratungen des kantonalen Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020.