Seit Januar 2018 gilt in der Schweiz die revidierte Tierschutzverordnung, welche das Tierwohl stärker in den Vordergrund stellt. Typische Flucht- und Beutetiere wie Küken, Meerschweinchen oder Kaninchen dürfen in Publikumsausstellungen nicht mehr gestreichelt oder in die Hand genommen werden.
Das Streichelverbot hat für das Naturmuseum Luzern Konsequenzen. So muss das Museum ihre langjährige Osterküken-Ausstellung neu gestalten. Die Küken dürfen nicht mehr in die Hand genommen werden, dafür gibt es neue geräumige Gehege, in denen man die Küken beobachten kann. Die Besucherinnen und Besucher erhalten auch die Möglichkeit die Küken beim Schlüpfen zu beobachten.
Auswirkungen auf Besucherzahlen möglich
Die Osterküken-Ausstellung ist seit 30 Jahren der Publikumsrenner im Naturmuseum Luzern. Rund ein Viertel aller Eintritte im ganzen Jahr gehen auf die Osterküken- Ausstellung zurück. Dass das Streichelverbot Auswirkungen auf die Besucherzahlen haben könnte, schliesst das Naturmuseum nicht aus.