Die Vorgeschichte: Das Goldachtobel liegt im Gemeindegebiet von St. Gallen, Mörschwil, Eggersriet, Untereggen und Goldach. Es ist eine Auenlandschaft von nationaler Bedeutung, die von Gesetztes wegen geschützt werden muss. Das schreibt der Bund vor. Gegen eine gemeinsame Schutzverordnung dieser Gemeinden hat es allerdings vor fünf Jahren so viele Einsprachen gegeben, dass das Projekt blockiert wurde.
Der Alleingang der Stadt: Neben dem gesetzlichen Auftrag - dem Schutz der Auenlandschaft - gibt es in St. Gallen auch einen politischen Auftrag aus dem Stadtparlament. Dieses hat bereits im Jahr 2000 beschlossen, das Goldachtobel zu schützen. Die Stadt St. Gallen hat deshalb beschlossen, diesen Schutz alleine voranzutreiben und eine eigene Schutzverordnung auszuarbeiten.
Der Widerstand: Gegen diese Schutzverodnung hat es nun erneut mehrere Einsprachen gegeben. Laut Dominik Scheiwiller von der St. Galler Direktion Bau und Planung liegen diese Einsprachen aber im Rahmen der Erwartungen. Das sind einerseits Bauern und Landbesitzer, die sich gegen Vorschriften wehren und andererseits Einsprecher, welche lediglich einzelne Punkte in der Verordnung ändern möchten.
Das weitere Vorgehen: Scheiwiller rechnet damit, dass die Einsprachen im Laufe des nächsten Jahres erledigt werden können und der Schutz des Goldachtobels gegen Ende 2017 ins Stadtparlament kommen.