Seit 2008 steht der Zürcher Sihlwald unter Naturschutz. Seither lässt man der Entwicklung des Ökosystems an den Hängen des Albis freien Lauf. Das hat auch für Erholungssuchende Konsequenzen: In der Kernzone des «Urwalds von Zürich», wie man ihn heute nennt, sind nur noch Fussgänger zugelassen.
Dringlicher Vorstoss zu kurzem Wegstück
Mit einer Ausnahme: Ein 2,5 Kilometer langes Stück der Bachtelstrasse blieb auch für Reiter und Velofahrer offen. Allerdings nur als Übergangslösung für zehn Jahre. Diese Frist ist am Jahresende abgelaufen. Mit einem dringlichen Postulat versuchten drei Kantonsräte von SVP, CVP und BDP deshalb, das Verbot nachträglich wieder aufzuheben.
Ihre Begründung: Der Sihlwald sei kein Nationalpark, sondern nur ein Naturerlebnispark. In Naturerlebnisparks sei das Velofahren und Reiten in eingeschränktem Rahmen möglich. Und bei der Bachtelstrasse handle es sich um einen bei Velofahrern und Reitern beliebten Übergang ins Zugerland. Es sei wichtig «die lokale Akzeptanz der verschiedenen Nutzergruppen für den Naturerlebnispark» zu erhalten, wie die Postulanten argumentierten.
Parlament folgt dem Regierungsrat
Das Parlament hatte für ihr Anliegen kein Gehör. Es lehnte den Vorstoss ab und folgte damit der Empfehlung des Regierungsrats. Dieser hatte bereits dargelegt, man habe die Schutzverordnung zwischenzeitlich geprüft und revidiert. Dabei habe man auch das Thema Bachtelstrasse diskutiert und sei zum Schluss gekommen, die Bachtelstrasse wie geplant ab 2019 zum Fussweg zu machen. So werde die Natur entlastet, und auf dem Teilstück durch die Kernzone entfielen aufwändige Unterhaltsmassnahmen.