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Neubewertung Liegenschaften Wenn das eigene Haus plötzlich viel mehr wert ist

Im Kanton Bern müssen die Liegenschaften neu bewertet werden. Damit steigen für die meisten die Steuern.

Der amtliche Wert der Liegenschaften im Kanton Bern wird den Marktpreisen angepasst. Das letzte Mal geschah das vor über 20 Jahren. Seither sind die Liegenschaftspreise in manchen Regionen massiv gestiegen. Das heisst, eigentlich wurde vielerorts zu wenig Steuern bezahlt. Das wird nun angepasst.

Wie viel mehr Steuern kommen nun auf Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zu?

Beispiel 1: Familie Hugentobler

Er hat eine Vollzeitstelle, sie schaut zu den zwei Kindern. Sie leben in einem Einfamilienhaus in der Stadt Bern. Wert heute: 500'000 Franken. Mit der Neubewertung erhält das Haus einen amtlichen Wert von 600'000 Franken. Von diesem höheren amtlichen Wert ist in erster Linie die Liegenschaftssteuer und die Vermögenssteuer betroffen.

Die Familie in diesem Beispiel hätte insgesamt eine Mehrbelastung von leicht über 500 Franken.
Autor: Claudio Fischer Chef Steuerverwaltung Kanton Bern

Claudio Fischer, Chef der bernischen Steuerverwaltung, rechnet vor: «Stark vereinfacht gesagt, wird die Familie in diesem Beispiel bei den Vermögenssteuern rund 360 Franken pro Jahr mehr bezahlen und bei den Liegenschaftssteuern rund 150 Franken mehr.» Zum Vergleich: Die fiktive Familie Hugentobler bezahlt Steuern in der Höhe von insgesamt rund 14'000 Franken.

Jedes Haus wird anders bewertet

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Das Beispiel der Familie Hugentobler sei nicht allgemeingültig, warnt der Chef der Steuerverwaltung: «Die Liegenschaftspreise haben sich nicht nur innerhalb des Kantons unterschiedlich entwickelt, auch innerhalb einer Stadt gibt es grosse Unterschiede.» Das heisst, das Alter und auch die Lage einer Liegenschaft wird beigezogen bei der Neubewertung.

Eine Neubewertung des amtlichen Wertes kann aber auch einen Einfluss auf andere Lebensbereiche haben, wie der fiktive Fall von Frau Meier zeigt.

Beispiel 2: Frau Meier

Sie ist 69, verwitwet und wohnt in ihrer eigenen Zweizimmerwohnung in Belp. Mit AHV und Pensionskasse kommt sie knapp über die Runden. Und auch wenn in Belp der Wert der Liegenschaften nicht gleich stark nach oben korrigiert wird wie zum Beispiel in der Stadt Bern, könnte es für Frau Meier Probleme geben.

Mit der neuen Bewertung ihrer Wohnung hat sie plötzlich mehr Vermögen – zumindest auf dem Papier. Das heisst: Frau Meier könnte ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen oder die Vergünstigung von Krankenkassenprämien verlieren.

Der Entscheid des Parlaments

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Mit 77 zu 74 Stimmen beschloss das Kantonsparlament, dass bei der Festsetzung des amtlichen Werts ein Ziel-Medianwert von 70 Prozent des Marktwerts gelten soll. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen: Ein Rechtsstreit ist in Sicht.

Denn Regierung und Ratslinke gehen davon aus, dass die 70 Prozent nicht verfassungskonform sind. Aus Sicht des Bundesgerichts würden Grundstücke gegenüber beweglichem Vermögen so steuerlich zu stark bevorzugt.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr ; 

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