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Neue Ausserrhoder Verfassung Kommission will keine Volkswahl des Landammanns mehr

Der Landammann in Appenzell Ausserrhoden soll in Zukunft nicht mehr vom Volk, sondern vom Kantonsrat gewählt werden. Für diese Neuerung hat sich die Verfassungskommission ausgesprochen.

Der Entscheid fiel an der Sitzung vom Donnerstag in Heiden mit knappem Mehr, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Keine Chance hatte die Variante, die Wahl des Landammannes (Regierungspräsident) der Regierung selber zu überlassen. An der Bezeichnung «Landammann» will die Verfassungskommission festhalten.

Kantonsrat soll auch Obergericht wählen

Auch die Mitglieder des Obergerichts sollen in Zukunft vom Kantonsrat gewählt werden und nicht mehr vom Volk. Diese Neuerung war in der Kommission unbestritten. Die Stimmberechtigten würden heute die Namen der 18 Oberrichter kaum kennen.

Kein Medienartikel in der Verfassung

Nein sagte die Verfassungskommission zu einem Medienartikel in der neuen Kantonsverfassung. Die Aufgaben der Medien wären zwar aus demokratiepolitischer Sicht unterstützungswürdig. Aus der Optik der Grundrechte sei staatliche Medienpolitik aber eine heikle Gratwanderung angesichts der Medienfreiheit, heisst es.

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