Drohnen als Spielzeug oder für spektakuläre Luftaufnahmen werden immer beliebter. Viele Drohnenpiloten seien sich gar nicht bewusst, dass sie mit ihren Fluggeräten Regeln beachten müssten, um die Fliegerei nicht zu gefährden , erklärt Nicole Räz vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).
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Eine dieser Regeln ist die Beachtung der Flugverbotszonen rund um Flughäfen, Flugplätze oder Helikopterlandeplätze. Diese Zonen sind auf einer neuen Karte des Bazl ersichtlich. In einem Umkreis von fünf Kilometern um Flugplätze ist das Fliegen mit einer Drohne nicht erlaubt. Wer seine Drohne steigen lassen will, benötigt eine Bewilligung des Flugplatzes. Ansonsten droht eine Busse.
In den Kantonen Aargau und Solothurn gibt es mehr als zehn solcher Flugverbotszonen für Drohnen, welche auch für Modellflugzeuge gelten. Dazu gehören die Flughäfen Grenchen und Zürich. Bei letzterem reicht eine besondere Zone bis in den östlichen Aargau. Der Grossteil sind aber Helikopterlandeplätze oder Graspisten, wie etwa jene in der Aargauer Gemeinde Buttwil, welche das Flugverbot in ihrer Dorfzeitung publiziert hat.
Keine Flugverbotszone zeigt die Karte des Bazl allerdings für die Kernkraftwerke. Das Überfliegen eines AKW mit einer Drohne sei nicht ausdrücklich verboten, so Nicole Räz vom Bundesamt für Zivilluftfahrt. Zum einen könne eine Drohne dort keinem Flugzeug in die Quere kommen. Zum anderen sei eine Drohne keine direkte Gefährdung für ein AKW – aus Gründen ihrer Grösse und des Gewichts. Es stelle sich aber die Frage des Datenschutzes, wenn eine Foto-Drohne tief über ein Kraftwerk fliege.