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Neue Praxis in Obwalden Auch Kommissionen und Gemeinderäte sollen einbürgern

In Obwalden sollen Einbürgerungen nicht mehr zwingend von der Gemeindeversammlung vorgenommen werden müssen. Die Gemeinden sollen dafür auch eine Kommission oder den Gemeinderat beauftragen können. Dies sieht der Regierungsrat im revidierten Bürgerrechtsgesetz vor.

Die Regierung hat die Vorlage am Montag an den Kantonsrat verabschiedet. Gemeinden sollen laut dem Gesetzesvorschlag künftig die Wahl haben, wer die Einbürgerungsgesuche behandelt. Sie können mit dem Entscheid nicht nur die Gemeindeversammlung, sondern auch eine Einbürgerungskommission oder den Gemeinderat beauftragen.

Auf kantonaler Ebene soll zudem nicht mehr der Kantonsrat, sondern eine Kommission alle Bürgerrechtsentscheide fällen. Mit der Einsetzung einer Kommission werde der Verwaltungsakt entpolitisiert und versachlicht, hält die Regierung fest.

Nur Deutsch erlaubt

Bei den Sprachkompetenzen müssen Einbürgerungswillige genügend Kenntnisse in Deutsch vorweisen. Die Idee, in wichtigen Fällen den Nachweis auch in einer anderen Landessprache zuzulassen, liess die Regierung in der Vernehmlassung fallen.

Die Vorlage zur Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes ist laut Mitteilung der Regierung in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Kantonsrat soll das Geschäft im März behandeln.

Weil auf den 1. Januar 2018 das neue eidgenössische Bürgerrechtsgesetz in Kraft tritt, muss Obwalden seine Gesetzgebung revidieren. Im Wesentlichen entspricht das kantonale Recht bereits den neuen Vorgaben des Bundes.

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