Das Wichtigste in Kürze:
- Im Sommer 2016 wurde die «Verordnung über sonderpädagogische Massnahmen» angepasst.
- Seither gibt es verbindliche Regeln dafür, wie viele Lektionen Deutsch ein Kind mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) pro Woche besuchen darf.
- Im Kindergarten hat ein Kind mit einer anderen Muttersprache neu auf jeden Fall Anspruch auf mindestens zwei Wochenlektionen Deutsch.
- Gemäss dem Verband der DaZ-LehrerInnen des Kantons Zürich halten sich jedoch mehrere Gemeinden nicht an die neue Verordnung .
«Wir haben von mehreren solchen Fällen gehört», sagt Marianne Sigg, Präsidentin des Verbandes der DaZ-LehrerInnen des Kantons Zürich. Mehrere Fälle von Gemeinden, welche an den Kindergärten zu wenig Deutsch unterrichten. Sie glaubt, dass es dafür verschiedene Erklärungen gibt. Gewisse Gemeinden hätten vielleicht Mühe DaZ-Lehrerinnen zu finden, andere wollten wohl einfach sparen.
Mögliche Fehlplanung der Gemeinden
Das Zürcher Volksschulamt hat keine Kenntnisse von Gemeinden, welche sich nicht an die neuen Regeln halten. Marion Völger, Chefin des Zürcher Volksschulamtes, kann sich aber vorstellen, dass die Gemeinden falsch geplant haben und deshalb DaZ-Lektionen fehlen: «Die Gemeinden müssen sich auf Erfahrungswerte stützen. Sie wissen im Voraus ja nicht, wie viele Kinder DaZ-Unterricht beanspruchen werden.»
Marion Völger empfiehlt Eltern von betroffenen Kindern, sich an die Schulleitung zu wenden und ein Gesuch zu stellen. Wenn der Bedarf eines Kindes auf DaZ-Unterricht nachgewiesen sei, dann werde dem Gesuch auch zugestimmt.