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Neue Regeln Kanton Solothurn Jetzt gibt es Bussen für Sturmläuten, Pöbeln und Herumschreien

Wer stark betrunken andere Leute anpöbelt und belästigt, kann künftig mit einer Busse bestraft werden. Das Gleiche gilt für Hundebesitzer, welche ihr Tier unerlaubt frei laufen lassen. Was bis anhin ein Strafverfahren auslöste, werde nun einfacher, heisst es bei der Kantonspolizei Solothurn.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer in angetrunkenem Zustand einen sogenannten «Skandal» verübt, wird im Kanton Solothurn ab 2017 gebüsst. Bisher gab es dafür ein Strafverfahren mit entsprechendem Aufwand.
  • Wer seinen Hund in Bereichen mit Leinenpflicht frei laufen lässt, erhält künftig ebenfalls eine Busse anstelle eines Strafverfahrens.
  • Wer Abfall liegen lässt, kann künftig auch von einem Polizisten in Zivil gebüsst werden.

Das gilt als «Skandal»

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Legende: Keystone

Gemäss dem Gesetz über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Strafgesetzbuches wird mit Busse bestraft, wer insbesondere angetrunken einen Skandal verübt:

  • Herumlungern in stark alkoholisiertem Zustand
  • Urinieren
  • Randalieren wie beispielsweise Sturm läuten
  • Anpöbeln von Passanten
  • Verbale Belästigungen
  • Unflätiges und anstössiges Herumschreien

Wer bis anhin im Kanton Solothurn betrunken an eine Hauswand urinierte und dabei erwischt wurde, erhielt Post von der Staatsanwaltschaft. Ein solcher Straftatbestand gilt nämlich im Kanton Solothurn als «Verüben eines Skandals im angetrunkenen Zustand». Und dies wiederum hat ein Strafverfahren zur Folge.

Weniger Aufwand für alle

Ein Verfahren, das mit viel administrativem Aufwand und Kosten verbunden ist. Das ändert sich nun ab 2017. «Das ist für beide Seiten einfacher», erklärt Kantonspolizei-Sprecherin Astrid Bucher auf Anfrage. «Für den Gebüssten ist die Angelegenheit mit dem Zahlen der Busse erledigt und bei der Polizei ist mit einer gewissen Aufwand-Reduktion zu rechnen.» Ausserdem würden so für den Steuerzahler weniger Kosten verursacht.

Die Höhe der Busse ist unterschiedlich. «Es beginnt bei 100 Franken, es können aber je nach Menge der Straftatbestände bis zu 600 Franken werden», so Bucher. Wer sehr viel anstellt, muss aber nach wie vor mit einem Strafverfahren rechnen.

Änderungen für Hundebesitzer

Bussen gibt es aber nicht nur für stark Betrunkene, sondern auch für Hundebesitzer, die sich nicht an die Leinenpflicht halten. Wer beispielsweise während der Schonzeit im Wald seinen Hund frei laufen lässt, kann von einem Polizisten neu ebenfalls gebüsst werden.

Ausserdem kann ab 2017 auch ein Polizist in Zivil Personen büssen, die Abfall liegen lassen und damit gegen das so genannte Littering-Gesetz verstossen. Das wurde zwar bisher auch schon gemacht, allerdings habe dafür die klare rechtliche Grundlage gefehlt, heisst es bei der Kantonspolizei.

Warum nur dort Bussen?

Warum nun gerade das Laufenlassen von Hunden und unanständiges Benehmen unter Alkoholeinfluss (siehe Kasten) jetzt mit einer Busse bestraft werden kann, habe einen einfachen Grund, sagt Kantonspolizei-Kommandant Thomas Zuber. Diese Straftatbestände seien «beurteilbar».

Mann drückt mit mehreren Fingern auf mehrere Türklingeln gleichzeitig.
Legende: «Sturmläuten» kann künftig von der Polizei im Kanton Solothurn mit einer Busse bestraft werden (Symbolbild). Bähram Alagheband/SRF

Wenn ein Polizist solche Umstände antreffe, sei das messbar, heisst es. Hingegen sei es für einen Polizisten schwierig, eine Ruhestörung als solche eindeutig zu identifizieren, weil er dazu ein Gerät dabei haben müsste.

Vorerst noch Strafverfahren

Obwohl die Verordnung auf Anfang 2017 in Kraft tritt, ist sie noch nicht gültig. Im Kanton Solothurn hat das Parlament das Recht, gegen Verordnungen das Veto einzulegen. Die Frist dazu läuft bis zum 6. Januar.

Erst wenn die Vetofrist vorbei ist, und die neue Verordnung im Amtsblatt publiziert ist, gilt die neue Regelung. Dies geschehe in Sonderfällen immer wieder, heisst es auf Anfrage beim zuständigen Rechtsdienst des Kantons Solothurn.

Würde ein Polizist jemanden zuvor büssen, würde die Busse vor einem Gericht mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht Stand halten. Laut Kantonspolizei Solothurn werde man deshalb noch warten mit der Umsetzung. Das heisst: Wer sich im Kanton Solothurn in der Silvesternacht nach zu viel Champagner im Freien erleichterte und Besuch von der Polizei erhielt, wird nach wie vor Post von der Staatsanwaltschaft erhalten.

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