Nicht vorgesehen ist vorerst eine Senkung der Unternehmens-Gewinnsteuern – eine solche hat das Stimmvolk Ende 2018 abgelehnt. Die neue Vorlage der Regierung besteht aus zwei «grossen Brocken»:
Umsetzung des Bundesgesetzes, über das am 19. Mai abgestimmt wird: Seinen Spielraum will der Kanton Bern so nutzen, dass er Unternehmen bei den sogenannten Patentboxen entlastet (Erträge aus Patenten werden reduziert besteuert) und dass sie für Forschung und Entwicklung höhere Abzüge machen können.
Das führe bei Kanton und Gemeinden nur zu geringen Ausfällen, schreibt die Kantonsregierung (jährlich 15 respektive 7,6 Millionen Franken), weil die Kantone künftig einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten.
Entlastung natürlicher Personen: Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern soll von 8000 auf 25'000 Franken steigen. Und der Abzug für Versicherungsprämien soll um durchschnittlich 300 Franken pro Person steigen. Diese beiden Massnahmen führen laut Regierung zu Mindereinnahmen von 47 Millionen Franken.
Der Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung.