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Neue Steuergesetz-Revision Kanton Bern will nun auch Privatleute entlasten

Die Regierung nimmt einen neuen Anlauf für ein neues Steuergesetz. Nebst Unternehmen profitieren auch Privatpersonen.

Nicht vorgesehen ist vorerst eine Senkung der Unternehmens-Gewinnsteuern – eine solche hat das Stimmvolk Ende 2018 abgelehnt. Die neue Vorlage der Regierung besteht aus zwei «grossen Brocken»:

Umsetzung des Bundesgesetzes, über das am 19. Mai abgestimmt wird: Seinen Spielraum will der Kanton Bern so nutzen, dass er Unternehmen bei den sogenannten Patentboxen entlastet (Erträge aus Patenten werden reduziert besteuert) und dass sie für Forschung und Entwicklung höhere Abzüge machen können.

Das führe bei Kanton und Gemeinden nur zu geringen Ausfällen, schreibt die Kantonsregierung (jährlich 15 respektive 7,6 Millionen Franken), weil die Kantone künftig einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer erhalten.

Entlastung natürlicher Personen: Der Abzug für die Drittbetreuung von Kindern soll von 8000 auf 25'000 Franken steigen. Und der Abzug für Versicherungsprämien soll um durchschnittlich 300 Franken pro Person steigen. Diese beiden Massnahmen führen laut Regierung zu Mindereinnahmen von 47 Millionen Franken.

Der Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung.

Vorerst keine tieferen Unternehmens-Gewinnsteuern

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Der Regierungsrat verzichtet in seinem neuen Anlauf «aktuell» auf eine Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen, schreibt er, aber: «Nach Auffassung der Regierung besteht bei der Besteuerung von Unternehmen im Kanton Bern weiterhin dringender Handlungsbedarf.» Der Regierungsrat wolle in der Vernehmlassung besonders darauf achten, «ob die Einschätzung geteilt wird, dass im Rahmen der vorliegenden Revision auf Entlastungen bei den Gewinnsteuern der Unternehmungen verzichtet werden soll».

Je nach Entwicklung der Kantonsfinanzen müssten Entlastungen für Unternehmungen «spätestens in einer zeitnahen Folgerevision wieder thematisiert werden», schreibt die Berner Regierung.

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