Der Solothurner Regierungsrat muss mit der neuen Unternehmenssteuerreform auf Bundesebene kantonale Abfederungsmassnahmen prüfen. Das beschloss der Kantonsrat am Mittwoch gegen die Stimmen von SVP, FDP und BDP.
Konkret muss die Regierung Folgendes prüfen:
- Erhöhung der Familien- und Kinderzulagen
- Ausbau der Ergänzungsleistungen für Familien
- Erhöhung der Prämienverbilligung
- Senkung der Steuerbelastung von kleinen Einkommen
- Erhöhung der Vermögenssteuer
Das Ziel soll sein, die Kaufkraft der Familien zu stärken und die Arbeitsplätze zu sichern. Der Kantonsrat diskutierte über die Anliegen, weil drei entsprechende Volksaufträge eingereicht worden waren. Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte das Recht, dem Parlament schriftlich einen Antrag zu stellen. Lanciert wurden die Volksaufträge von der SP.
Mehrheitsfähige Vorlage als Ziel
Finanzdirektor Roland Heim (CVP) zeigte sich bereit, die geforderten flankierenden Massnahmen zu prüfen. Es gehe darum, nach dem klaren Volksnein zur Unternehmenssteuerreform III ein klares Signal an die Bevölkerung zu senden, dass man bereit sei, Ängste ernst zu nehmen.
Wir versuchen nun eine Vorlage auszuarbeiten, die mehrheitsfähig ist
SP, Grüne, CVP und GLP sprachen sich für die Prüfungsaufträge aus. Es brauche bei der neuen Steuerreform eine ausgewogene Umsetzung im Kanton, wurde unter anderem gesagt.
Gegen «vorauseilende Aufträge»
SVP, FDP und BDP sprachen sich gegen die Aufträge aus. Die neue Steuervorlage des Bundes werde anders gestaltet sein, um in der Volksabstimmung eine Mehrheit zu finden. Daher seien die «vorauseilenden Aufträge» nicht notwendig und würden ein falsches Signal an die Bevölkerung aussenden.
Der Regierungsrat solle nicht Forderungen im Voraus prüfen müssen, hielt die FDP fest. Es gebe noch keine Vorlage auf Bundesebene. Der Regierungsrat müsse jedoch die Lehren ziehen aus dem Abstimmungsdebakel im Februar und rechtzeitig mit allen Beteiligten im Kanton reden.