Das Problem sind die komplexen Strukturen des Staates und der Datenschutz. Wenn Staatsanwaltschaft oder Gerichte heute Verfahren gegen Amtsträger oder Staatsangestellte führen, dann erfahren Arbeitgeber (Gemeinde, Kanton) oft nichts davon. Auch Behörden wissen häufig nicht, dass die Justiz in einem Fall ermittelt, den sie betreffen könnte.
Sei es, weil man nicht daran denkt. Sei es, weil man Bedenken hat wegen des Persönlichkeitsschutzes. Sei es, weil sich ein Angeklagter gegen diese Information wehrt. Das soll sich ändern.
Immer wieder Vorwürfe «in den Medien»
Mit dem «Einführungsgesetz zur neuen Strafprozessordnung» will die Aargauer Regierung auch eine Informationspflicht für die Justiz einführen. Dass kann in vielen Fällen nützlich sein:
- Beispiel 1: Wenn ein Staatsanwalt gegen einen Lehrer ermittelt, wegen Sexualstrafdelikten zum Beispiel, dann muss er künftig die Gemeinde – als Arbeitgeber des Lehrers – darüber informieren.
- Beispiel 2: Wenn gegen einen Bauern ermittelt wird wegen Tierquälerei, dann soll das Veterinäramt als zuständige Kontrollbehörde ebenfalls davon erfahren.
- Beispiel 3: Im zuständigen Departement erfährt man von einem konkreten Fall, in dem die heutige Regelung nicht gegriffen habe. Ein Gefängnis-Aufseher war in ein Strafverfahren verwickelt, es ging offenbar um ein schwereres Delikt. Doch der Mann verweigerte durch alle Instanzen hindurch, dass sein Arbeitgeber (der Kanton Aargau) über dieses Verfahren informiert wurde. Damit konnte er auch als verurteilter Straftäter seiner heiklen Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Immer wieder werde dem Staat vorgeworfen, dass er solche Fälle nicht «entdecke», heisst es beim Departement des Innern. Wenn die Justiz die zuständigen Behörden informiere, dann könne auch nach einem Strafverfahren oder Urteil richtig reagiert werden.
Das alles gilt nicht für Bagatell-Delikte, sondern nur für Taten, welche «die ordnungsgemässe Ausübung der Tätigkeit ernsthaft in Frage stellen» könnten, wie es in der regierungsrätlichen Botschaft an das Parlament heisst.
Staatsanwälte ohne Anwaltspatent
Die neue Regelung ist nur eine von vielen Änderungen im Gesetz. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Künftig sollen auch Juristinnen und Juristen ohne Anwaltspatent als Staatsanwälte arbeiten können.
Viele Staatsanwälte amten quasi als Untersuchungsrichter, leiten also Ermittlungen. Dafür gebe es heute zweckmässigere Ausbildungen als das Anwaltspatent, heisst es beim zuständigen Departement.
Zudem müsse man ausreichend Personal rekrutieren können, auch für die Pikettdienste in der Nacht. Noch vor wenigen Jahren gab es nur sechs Staatsanwälte im Kanton Aargau, heute sind es rund sechzig.
Bildnachweis Front: Colourbox