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Greiferzange mit Kehricht
Legende: Noch bevor der Abfall entladen wird, muss er künftig auf Radioaktivität untersucht werden. Keystone

Neue Strahlenschutzverordnung Kehricht muss auf Radioaktivität untersucht werden

Was ist neu? Der Bundesrat setzt auf den 1. Januar 2018 die totalrevidierte Verordnung über den Strahlenschutz in Kraft. Neu müssen die Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) den angelieferten Abfall auf Radioaktivität untersuchen. Noch offen sind die Standards (Grenzwerte, Gerätetyp); dieser wird von den Vertretern des Bundesamtes für Gesundheit und vom Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen festlegen.

Was haben die KVA-Betreiber bis jetzt getan? Die KVA Thurgau untersucht den Abfall schon seit zwanzig Jahren auf radioaktive Stoffe. Auch die KVA Linth in Niederurnen hat eine fixe Anlage. Bis jetzt werden die Abfälle in St.Gallen noch mit einem Handgerät kontrolliert. Doch schon in den nächsten Wochen wird eine neue, fest installierte Anlage den Betrieb aufnehmen. In Buchs wird der Abfall bis auf Weiteres mit einem Handgerät kontrolliert.

Welche radioaktiven Stoffe könnte es im Abfall haben? Alte Uhren-Zifferblätter enthalten radioaktives Radium, spezielle Foto-Linsen Thorium, und auch Krebsmedikamente können Strahlen abgeben. Es sei äusserst selten, dass radioaktive Stoffe in die Ostschweizer KVA gelangten.

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