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Neue Wohnpolitik Basel schiebt Luxussanierungen einen Riegel

Ab kommendem Jahr gibt es einen Mietendeckel nach Sanierungen und ein Rückkehrrecht.

109 Franken pro Monat – das ist der Aufschlag, den Vermieterinnen und Vermieter künftig nach einer Sanierung auf den Zins einer 1-Zimmer-Wohnung in Basel höchstens verlangen dürfen. Wird eine Wohnung mit fünf oder mehr Zimmern saniert, darf die Miete danach um maximal 279 Franken steigen. Die Mieterinnen und Mieter haben zudem das Recht, nach der Sanierung in ihre alte Wohnung zurückzukehren. Diese neuen Vorgaben der Basler Regierung gelten ab kommendem Jahr.

Dieses Modell gibt es noch nirgends.
Autor: Beat Jans Regierungspräsident Basel-Stadt

Regierungspräsident Beat Jans sagte an einer Medienkonferenz am Donnerstag, dass das gewählte Modell neu und einzigartig sei: «Unser Modell gibt es noch nirgends. Wir führen einen Mietzinsdeckel ein. Dieser ist so angesetzt, dass trotzdem investiert wird. Luxussanierungen und vorzeitige, unnötige Sanierungen soll es hingegen nicht mehr geben.»

Die neue Verordnung regelt im Detail, was im Grundsatz im revidierten Wohnraumfördergesetz verankert ist. Diese Gesetzesrevision ist in einer Volksabstimmung im November 2020 knapp angenommen worden. Sie sieht vor, dass für Sanierungen oder den Abbruch von Häusern mit sogenannt «bezahlbaren Wohnungen» eine zusätzliche Bewilligungspflicht besteht. Diese verschärften Bestimmungen gelten dann, wenn nur wenige Wohnungen frei sind, also bei einem Leerwohnungsstand von unter 1,5 Prozent.

Viele Ausnahmen

Die neuen Regelungen gelten nicht für alle Wohnungen und Umbauten. Energetische Sanierungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, sind davon ausgenommen. Auch treffen die neuen Schutzbestimmungen nur jenen Teil der Wohnungen, der als bezahlbar gilt, also günstiger ist als der Durchschnitt der Wohnungen.

30 oder 50 Prozent – der Kampf innerhalb der Linken

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Die neuen Regelungen gelten nur für einen Anteil der Häuser. Wie hoch der Anteil der geschützten Liegenschaften ist, darüber wird innerhalb der Linken heiss diskutiert. SP-Regierungspräsident Beat Jans stellt sich in dieser Frage gegen seine Partei. Jans und die Regierung wollen, dass 30 Prozent des Wohnraums in Basel-Stadt als bezahlbar gelten und unter die neue Verordnung fallen sollen. Seine Partei sowie die Bündnispartei Basta wollen, dass die Hälfte der Wohnungen billig sein sollte und damit auch von der neuen Regelung betroffen ist.

Diese Ausnahmen sind dem Mieterinnen- und Mieterverband Basel (MV) ein Dorn im Auge. Co-Geschäftsführer Beat Leuthardt verweist auf die bereits eingereichte Initiative «Ja zu einem echten Wohnschutz» und sagt: «Diese Initiative bleibt aktuell.» Die Regierung sieht wichtige Anliegen der Initiative mit der neuen Verordnung allerdings als erfüllt und lehnt die Initiative ab.

Intensive Debatten und mehrere Initiativen

Die nun präsentierte Lösung hat eine lange und komplizierte Vorgeschichte, die neben dem revidierten Wohnraumfördergesetz auch mit vier Initiativen des MV zu tun hat. Diese wurden im Juni 2018 angenommen. Die Baslerinnen und Basler wollten eine Neuausrichtung der Wohnpolitik. Darauf folgten mehrere Debatten und weitere Initiativen unter anderem zur Frage, wie viele der Wohnungen bezahlbar sein müssen.

Zur Vorgeschichte

Regionaljournal Basel, 01.07.2021, 17:30 Uhr ; 

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