109 Franken pro Monat – das ist der Aufschlag, den Vermieterinnen und Vermieter künftig nach einer Sanierung auf den Zins einer 1-Zimmer-Wohnung in Basel höchstens verlangen dürfen. Wird eine Wohnung mit fünf oder mehr Zimmern saniert, darf die Miete danach um maximal 279 Franken steigen. Die Mieterinnen und Mieter haben zudem das Recht, nach der Sanierung in ihre alte Wohnung zurückzukehren. Diese neuen Vorgaben der Basler Regierung gelten ab kommendem Jahr.
Dieses Modell gibt es noch nirgends.
Regierungspräsident Beat Jans sagte an einer Medienkonferenz am Donnerstag, dass das gewählte Modell neu und einzigartig sei: «Unser Modell gibt es noch nirgends. Wir führen einen Mietzinsdeckel ein. Dieser ist so angesetzt, dass trotzdem investiert wird. Luxussanierungen und vorzeitige, unnötige Sanierungen soll es hingegen nicht mehr geben.»
Die neue Verordnung regelt im Detail, was im Grundsatz im revidierten Wohnraumfördergesetz verankert ist. Diese Gesetzesrevision ist in einer Volksabstimmung im November 2020 knapp angenommen worden. Sie sieht vor, dass für Sanierungen oder den Abbruch von Häusern mit sogenannt «bezahlbaren Wohnungen» eine zusätzliche Bewilligungspflicht besteht. Diese verschärften Bestimmungen gelten dann, wenn nur wenige Wohnungen frei sind, also bei einem Leerwohnungsstand von unter 1,5 Prozent.
Viele Ausnahmen
Die neuen Regelungen gelten nicht für alle Wohnungen und Umbauten. Energetische Sanierungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, sind davon ausgenommen. Auch treffen die neuen Schutzbestimmungen nur jenen Teil der Wohnungen, der als bezahlbar gilt, also günstiger ist als der Durchschnitt der Wohnungen.
Diese Ausnahmen sind dem Mieterinnen- und Mieterverband Basel (MV) ein Dorn im Auge. Co-Geschäftsführer Beat Leuthardt verweist auf die bereits eingereichte Initiative «Ja zu einem echten Wohnschutz» und sagt: «Diese Initiative bleibt aktuell.» Die Regierung sieht wichtige Anliegen der Initiative mit der neuen Verordnung allerdings als erfüllt und lehnt die Initiative ab.
Intensive Debatten und mehrere Initiativen
Die nun präsentierte Lösung hat eine lange und komplizierte Vorgeschichte, die neben dem revidierten Wohnraumfördergesetz auch mit vier Initiativen des MV zu tun hat. Diese wurden im Juni 2018 angenommen. Die Baslerinnen und Basler wollten eine Neuausrichtung der Wohnpolitik. Darauf folgten mehrere Debatten und weitere Initiativen unter anderem zur Frage, wie viele der Wohnungen bezahlbar sein müssen.