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Neue Zürcher Friedhof-Regeln Asche zu Asche - das war einmal

Die Stadt Zürich passt ihr Friedhof-Reglement an und setzt damit Vorgaben des Kantons um. Was auffällt: Das neue Reglement ist deutlich schlanker. Anstatt 89 Artikel zum Bestattungswesen wie bisher, gibt es laut Sergio Gut, Direktor des Bevölkerungsamtes, noch 57.

Bei den Neuerungen stechen zwei Punkte besonders hervor:

  • Neu dürfen sich auch Musliminnen und Muslime bestatten lassen, die zuvor nicht in der Stadt Zürich gewohnt haben. Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit der Wohngemeinde, welche die vollen Kosten übernimmt.
  • Mit ausdrücklicher Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen dürfen neu medizinische Implantate und Edelmetalle nach der Kremation der Asche entnommen und wiederverwertet werden.

«Ein sensibles Thema»

Schon bisher seien medizinische Implantate wie Herzschrittmacher, Gelenke oder Drähte nach der Kremation aus der Asche der Verstorbenen mit Sieb und Magneten entnommen worden, erklärt Sergio Gut. Dank einer neuen Technik sei es jetzt möglich, auch hochwertige Edelmetalle wie Gold, Silber oder Palladium in kleinen Mengen herauszufiltern. «Ein sensibles Thema», sagt Gut. Deshalb habe man die Entnahme gesetzlich regeln wollen. Verstorbene oder ihre Angehörige müssten aber ausdrücklich einverstanden sein mit dem Prozedere.

Audio
Recycling macht auch vor dem Tod nicht halt
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 20.06.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 36 Sekunden.

Zustupf für die Stadtkasse

Der Erlös aus den Metallen fliesst in die Stadtkasse. Bei rund 6000 Kremationen jährlich geht Sergio Gut davon aus, dass die Stadt in rund 4000 Fällen die Einverständniserklärung erhält. Der Direktor schätzt, dass so pro Jahr um die 160'000 Franken generiert werden könnten.

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