Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte winkten die Vorlage der Regierung mit 40 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen durch. Mit dem neuen Richtplan setzt Obwalden das neue Raumplanungsgesetz des Bundes von 2014 um – dies allerdings zu spät.
Der Bundesrat hatte deswegen für Obwalden ein Bauzonenmoratorium erlassen. Das Moratorium gilt, bis der neue kantonale Richtplan vom Bundesrat genehmigt worden ist, was voraussichtlich im kommenden März der Fall sein dürfte.
Aus dem Rat gab es für die Vorlage der Regierung während der Debatte viel Lob. Nur das Thema der Streusiedlungen gab zu diskutieren, weil diese im neuen Richtplan nicht erwähnt würden. Streusiedlungen seien häufig im Kanton Obwalden und müssten deshalb auch im Richtplan vorkommen. Der Kantonsrat konnte aber keine Änderungen an der Vorlage vornehmen, sondern ihn nur als Ganzes annehmen oder ablehnen. Deshalb kam es bei der Abstimmung bei 40 Ja Stimmen auch zu 12 Enthaltungen.
Richtplan für Gemeinden entscheidend
Neu werden im Richtplan die Siedlungsgebiete festgelegt. Das war früher die Aufgabe der Gemeinden. Die Siedlungen sollen sich vor allem dort entwickeln, wo es bereits Siedlungen gibt, und wo diese gut erschlossen sind. Der Richtplan ist für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich. Die Gemeinden müssen auf der Basis des neuen Richtplans bis 2025 ihre Ortsplanungen anpassen.
Obwalden geht laut dem dritten Richtplan in den nächsten 25 Jahren von einem leicht abgeschwächten Bevölkerungswachstum von zehn Prozent aus. Im Richtplan ist festgelegt, wo diese Entwicklung räumlich stattfinden soll. Die flächenmässige Entwicklung der Siedlungen wird eingedämmt, Baulücken werden gefüllt und Siedlungen verdichtet. Auch Aussagen zu Verkehr, Infrastruktur und Tourismus sind enthalten.