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Verhaften bevor ein Verbrechen passiert: Neues Aargauer Polizeigesetz bringt neue Möglichkeiten für Polizei
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 21.06.2019. Bild: Imago
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Neues Aargauer Polizeigesetz Verhaften bevor das Verbrechen passiert

  • Ein neues Polizeigesetz soll im Aargau zahlreiche Aufgaben der Polizei rechtlich präzisieren und teilweise erweitern.
  • Am Freitag hat die Regierung den Entwurf für das revidierte Polizeigesetz präsentiert.
  • Teil des neuen Gesetzes ist die Möglichkeit, dass die Polizei Leute präventiv in Gewahrsam nehmen kann, sofern es wahrscheinlich ist, dass diese Person ein Verbrechen verüben könnte.
  • Bis Ende September können Parteien und Verbände in der Vernehmlassung Stellung nehmen zum neuen Gesetz.

Das seit 2007 geltende und bereits zweimal revidierte Aargauer Polizeigesetz habe sich in der Praxis grundsätzlich bewährt, schreibt der Regierungsrat am Freitag in seinem Anhörungsbericht. Bei einigen Themen gebe es aber Bedarf für Präzisierungen und klarere Regeln.

Eine der Änderungen betrifft den Polizeigewahrsam. Hier habe sich gezeigt, dass die Voraussetzungen und der Rahmen für das polizeiliche Handeln zu wenig klar geregelt seien, schreibt die Regierung. Deshalb schafft sie nun einen neuen Tatbestand, der es der Polizei künftig erlauben soll, potentielle Straftäter schon vor der Ausübung des Deliktes in Gewahrsam zu nehmen.

Starker Eingriff in die persönliche Freiheit

Der präventive Gewahrsam soll der Polizei unter anderem ermöglichen weiter zu ermitteln, um den Tatverdacht zu erhärten. Falls dies innert 24 Stunden nicht gelingt, müssten Personen in der Regel wieder freigelassen werden.

Die Regierung ist sich bewusst, dass der präventive Gewahrsam ein starker Eingriff in die persönliche Freiheit ist und dass es dafür klare Regeln braucht. Sie betont, dass diese Massnahme stets verhältnismässig sein müsse und dass es eine genügend grosse Wahrscheinlichkeit geben muss, dass jemand eine erhebliche oder schwere Straftat verübt.

Das neue Aargauer Polizeigesetz geht nun bis Ende September in die Vernehmlassung, anschliessend berät das Kantonsparlament die Änderungen. Sollte alles glatt laufen, könnte das neue Polizeigesetz im Sommer 2021 in Kraft treten.

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